BLAULICHT

Fortsetzung wegen vehementen Schweigens und verschollener Gerichtsakte

ls; 01.07.2026, 17:00 Uhr
BLAULICHT

Fortsetzung wegen vehementen Schweigens und verschollener Gerichtsakte

ls; 01.07.2026, 17:00 Uhr
Waldbröl - Ein 28-Jähriger musste sich wegen Trunkenheit, Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht vor Gericht verantworten.

Von Leif Schmittgen

 

Das beharrliche Schweigen des Angeklagten und eine zur Stunde verschollene Akte sorgten heute dafür, dass sich ein Großteil der Verfahrensbeteiligten in etwa zwei Wochen vor dem Waldbröler Amtsgericht wiedersehen wird. Dabei hatte Richter Dr. Malte Zurbrügg dem Bulgaren Dimitar D. (Anm. d. Red.: Name geändert) die Einstellung eines der drei Anklagepunkte - dem Fahren wegen Trunkenheit - in Aussicht gestellt. Übrig geblieben wäre laut Anklage das Fahren ohne Führerschein sowie Unfallflucht in mehreren Fällen - mit der Auflage, dass sich der Mann endlich geständig zeige. Sowohl die Anklage als auch der Vorsitzende sahen es zu diesem Zeitpunkt bereits als erwiesen an, dass sich der 28-Jährige mehrfach verbotswidrig den Schlüssel eines Firmenfahrzeugs nahm, um damit Spritztouren zu unternehmen - teils mit drastischen Folgen.

 

In einem Fall kollidierte er am 21. November des vergangenen Jahres auf der Bröltalstraße von Waldbröl nach Hennef mit dem Wagen einer Frau im Gegenverkehr. Die Geschädigte blieb zwar unverletzt, musste aber von zwei Passanten aus ihrem Fahrzeugwrack befreit werden. Den mutmaßlichen Unfallverursacher scherte das offenbar wenig, denn er machte sich aus dem Staub, wie zwei der heute insgesamt fünf geladenen Zeugen übereinstimmend aussagten. Die beiden Autofahrer  hatten den Unfall mitbekommen, weil hinter der Frau fuhren. Zwei weitere Geladene waren erst gar nicht erschienen, nämlich die Unfallgeschädigte und der Bruder des Angeklagten.

 

Schließlich sollte ein Polizist darüber Auskunft geben, wie eine Blutprobenentnahme – der Bulgare war am 28. August 2023 beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt worden – verlaufen sei. Erst nachdem drei Polizeibeamte den sich heftig wehrenden Angeklagten fixiert hatten, konnte ihm auf der Wache Blut abgenommen werden. Ein Wert von über 2,5 Promille wurde ihm nachgewiesen. An diesen Fakt konnte sich der Richter sogar erinnern, es aber wegen der verschollenen Akte nicht schriftlich belegen. In den Unterlagen des Pflichtverteidigers fehlte dieser Anklagepunkt gar komplett. Das Schriftstück war am Montag wieder bei Gericht eingetroffen und befindet sich nun vermutlich irgendwo im Umlauf des Amtsgerichts.

 

Auch der Vater des Angeklagten – im Gegensatz zum Filius sehr auskunftsfreudig – hatte mehrfach betont, dass es sich um einen Firmenwagen seines Betriebes handelte und der 28-Jährige den Fahrzeugschlüssel trotz ausdrücklichen Verbots mehrfach von der Ablagestelle genommen hatte. Auch hatte er auf Fotos sowohl Kennzeichen als auch besagtes Pritschenfahrzeug eindeutig als sein Eigentum identifiziert und dem Gericht berichtet, dass sein Sohn gar noch nie einen Führerschein besessen habe und nicht nur während der verbotenen Spitztouren keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Bei einem dritten „Ausflug“ war es Anfang des Jahres zu einer Sachbeschädigung mit Bagatellschaden gekommen. Auch hier floh der Angeklagte laut Staatsanwältin, wurde aber später von der Polizei gestellt.

 

Bei Gericht ist der Waldbröler kein unbeschriebenes Blatt, in einem anderen Verfahren wird er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Bis zur Fortführung des Verfahrens soll geklärt werden, warum die geschädigte Autofahrerin nicht vor Gericht erschien. Der Bruder des Angeklagten wird nicht erneut geladen.

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