BLAULICHT
Für 2.798 Euro bestellt, aber nicht bezahlt
Waldbröl – Vor dem Amtsgericht mussten sich heute Mutter, Vater und Tochter verantworten – Die Staatsanwaltschaft warf dem Trio aus Reichshof Betrug vor.
Viele Staubsauger gibt es schon für relativ kleines Geld im zweistelligen Bereich. Doch im Hause von Roman B. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) sollte anscheinend etwas Besonderes her – nur gezahlt wurde nicht. Die Staatsanwaltschaft warf dem 56-jährigen Mann aus Reichshof, seiner Ehefrau Angelika B. (64) und seiner Tochter Marie E. (41) vor, sich gemeinschaftlich am 18. Juni 2023 einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft zu haben.
Konkret sollen die drei sich bei einem deutschen Unternehmen zwei Akku-Staubsauger-Sets bestellt haben – und das zum Preis von insgesamt 2.798 Euro. Doch zahlungsfähig und zahlungswillig sollen sie nicht gewesen sein. Am 9. Januar 2024 soll Roman B. dann bei einer Behörde in Waldbröl behauptet haben, dass eine dritte Person die Staubsauger gekauft habe. Die Staatsanwaltschaft sah das aber anders – nicht zuletzt, weil die Sets im Haus der Familie gefunden worden seien –, und sprach von Betrug und dem Vortäuschen einer Straftat.
Neben den drei Angeklagten nahm heute auch Rechtsanwalt Martin Rötz aus Olpe im Amtsgericht Waldbröl auf der Anklagebank Platz – primär als rechtlicher Beistand von Roman B. Im Grunde sei alles, was die Staatsanwaltschaft angeklagt habe, zutreffend, sagte der Jurist zu Beginn. In der Familie sei lange über die Anschaffung von Staubsaugern diskutiert worden. Angelika B. und die Tochter Marie E. hätten dann die beiden hochpreisigen Sets bestellt, und das wohl ohne die Zustimmung des 54-Jährigen.
Nach der Bestellung sei innerhalb der Familie gestritten worden. Doch bezahlt wurden die Produkte nicht. Mit der Zeit seien Forderungen eines Inkassobüros eingetrudelt. Sein Mandant habe gedacht, dass ein Dritter die Staubsauger auf seinem Namen bestellt habe. „Sie haben nicht richtig kommuniziert“, sagte der Anwalt über die Familie. Die Situation der Familie sei ohnehin schwierig: die Eltern seien pflegebedürftig, die Tochter, die wiederum zwei eigene Kinder habe, pflege ihre Eltern. „Sie sind genug vom Leben gestraft“, sagte der Anwalt.
Martin Rötz appellierte an Richterin Becher und den Staatsanwalt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen – nicht zuletzt, weil die Polizei die Geräte zurückgeholt habe und die Sache für das Unternehmen erledigt sei. Letzterer musste davon erst überzeugt werden. Der Staatsanwalt bezeichnete es als „weltfremd“, von der Bestellung eines Dritten auszugehen, während die Geräte in den eigenen vier Wänden genutzt werden würden. Ein Polizeibeamter, der als Zeuge vor Ort war, wurde vom Gericht nicht mehr gehört. Ein weiterer Zeuge, ein Handelsvertreter, ist nicht mal erschienen.
Letztlich verständigten sich alle Beteiligten, das Verfahren – wie vom Verteidiger vorgeschlagen – gegen eine Geldauflage zugunsten der Staatskasse einzustellen. Die Mutter, als einzige der drei vorbestraft wegen eines Betrugs, hat 300 Euro zu zahlen. Vater und Tochter haben jeweils 200 Euro zu zahlen. Vereinbart wurde eine Ratenzahlung in Höhe von jeweils 50 Euro. Sollten die drei nicht zahlen, wird es für sie wieder vors Gericht gehen.
