BLAULICHT

Ex-Mann soll im Streit handgreiflich geworden sein

pn; 02.02.2026, 17:15 Uhr
Foto: Oberberg-Aktuell.
BLAULICHT

Ex-Mann soll im Streit handgreiflich geworden sein

pn; 02.02.2026, 17:15 Uhr
Reichshof – Im Rosenkrieg eskaliert im April 2024 ein Streit um Unterlagen – Ein 40-Jähriger soll seine Noch-Ehefrau genötigt und leicht verletzt haben – Das Amtsgericht Waldbröl stellte das Verfahren nun vorläufig gegen Auflagen ein.

Von Peter Notbohm

 

Ein 40-Jähriger musste sich vergangene Woche vor dem Amtsgericht Waldbröl wegen Körperverletzung und Nötigung verantworten. Der Mann aus Windeck soll im April 2024 seine Ex-Frau in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung in Reichshof grob angefasst und weggestoßen haben. Das Ehepaar hatte im Frühjahr beschlossen, sich scheiden zu lassen. Die damalige Situation sei „sehr emotionsgeladen“ gewesen, sagte der Verteidiger des Angeklagten vor Gericht.

 

Sein Mandant habe am 21. April einige Unterlagen zu einem nur von ihm genutzten Fahrzeug holen wollen. Die entsprechenden Aktenordner vor Ort durchzuschauen, sei allerdings nicht möglich gewesen. „Dafür war das Verhältnis zu kaputt“, so der Rechtsanwalt. Der 40-Jährige habe daraufhin acht oder neun Ordner in einen Wäschekorb gepackt und habe versucht, das Haus zu verlassen. Laut Anklage hatte sich die Reichshoferin ihm daraufhin in den Weg gestellt, wurde von ihrem Noch-Ehemann aber grob am Oberarm gepackt und zur Seite gestoßen.

 

Aus Ärger über ihr Verhalten soll der Mann zudem das Portemonnaie und den Hausschlüssel an sich genommen haben. Schlüssel und Geldbeutel soll er wenig später – nachdem er sich bei einer Zigarette beruhigt hatte - aber schon wieder in den Briefkasten geworfen haben. Vor Gericht beteuerte der Windecker zudem, seine Frau noch nie zuvor geschlagen zu haben. Auch sein Verteidiger betonte, dass man die Situation im Rahmen der Scheidung nicht weiter eskalieren lassen wolle, sondern um eine einvernehmliche Lösung bemüht sei.

 

Versuche, das Verfahren schon im Vorfeld einzustellen, waren bislang gescheitert, weil der Mann der Auflage, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen, bislang nicht nachgekommen war. Dafür gab es laut ihm aber Gründe. Der Kursleiter habe ihn als Teilnehmer abgelehnt, da der 40-Jährige zunächst einmal seine Depression in den Griff kriegen solle und ein Anti-Gewalt-Training vorher keinen Sinn mache. Er befinde sich bereits in Behandlung und sei bestrebt, den Kurs im Sommer durchlaufen zu können.

 

Dem Gericht reichte das bereits. Ohne die Reichshoferin anzuhören wurde das Verfahren nach Paragraf 153a unter der Bedingung der Teilnahme an einem Training zur Vermeidung von Gewalt für Männer innerhalb der kommenden sechs Monate vorläufig eingestellt. „Hoffen wir, dass es dieses Mal klappt. Aus den Akten habe ich entnommen, dass sie bislang alles versucht haben“, so Einzelrichter Alexander Wegener.

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