BLAULICHT

Messer an den Hals: Erst die Ex-Freundin bedroht, dann die Polizei

lw; 09.07.2026, 10:17 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Messer an den Hals: Erst die Ex-Freundin bedroht, dann die Polizei

lw; 09.07.2026, 10:17 Uhr
Waldbröl – 38-Jähriger stand aufgrund des Vorwurfs der Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht – Er bekam sieben Monate auf Bewährung.

Von Lars Weber

 

Der 38-jährige Oleg K. (Anm.d.Red: Name geändert) ist am Amtsgericht Waldbröl zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Die Strafe setzte Amtsrichter Alexander Wagener zur Bewährung aus. Vorgeworfen wurden dem Waldbröler Bedrohung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall. Bei dem Vorfall mit der Polizei hatte der Angeklagte ein Messer dabei, was sich strafverschärfend auswirkte.

 

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll Oleg K. am 14. August des vergangenen Jahres seine Ex-Freundin um kurz vor 4 Uhr in der Nacht an ihrer Anschrift in Waldbröl aufgesucht und geklingelt haben. Geöffnet wurde ihm zwar nicht. Das soll den 38-Jährigen aber nicht davon abgehalten haben, durch das Fenster zu schauen und seine ehemalige Freundin zu bedrohen. Unter anderem soll er „Ich mach dich richtig tot“ gesagt haben. Es wurde die Polizei gerufen. Anschließend wurde der Angeklagte von den Beamten in der Waldbröler Innenstadt alkoholisiert aufgegriffen. Er soll sich massiv gegen die Festnahme gesperrt haben und auch die Beamten bedroht haben. Das Messer – ein kleines Küchenmesser - trug er in einer kleinen Tasche am Körper. Es fiel den Beamten erst auf der Wache bei der Durchsuchung in die Hände.

 

An den Bedrohungen gegen die Ex-Freundin gab es nach den Zeugenaussagen bei einem ersten Verhandlungstermin keine Zweifel für die Staatsanwaltschaft. „Ich war eben wütend. Mit der gab es immer die gleichen Probleme“, sagte der Angeklagte, der sich selbst verteidigte. Wütend sei er auch noch gewesen, als die Polizei ihn auf der Kaiserstraße konfrontierte. Die beiden Polizeibeamten, die als Zeugen aussagten, erzählten von einem deutlich angetrunkenen Angeklagten, der „auf der Straße rumgewütet“ habe. Als sie ihn ansprachen, sei er aggressiv gewesen und sie entschieden sich dazu, ihn zu fixieren und in den Gewahrsam nach Gummersbach zu fahren. Auf der Fahrt im Streifenwagen habe er beide Polizisten bedroht: „Man sieht sich immer zweimal im Leben“ und „Dein Gesicht merke ich mir“, soll er gesagt haben.

 

Auf der Wache bei der Durchsuchung sei dann das Messer aufgefallen, das sich in einer kleinen Umhängetasche unter seinen Klamotten befand. Es habe sich um ein Schälmesser gehandelt, der Angeklagte sprach selbst von einer Art Taschenmesser. Im Plädoyer wertete die Staatsanwaltschaft den Besitz negativ gegen den Angeklagten. Auch sein Vorstrafenregister verbesserte seine Situation nicht. Er war schon früher wegen Beleidigung, Bedrohung und auch wegen Körperverletzung aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe über 1.000 Euro. Richter Wagener folgte dem Antrag bei der Bewährungsstrafe, nicht aber bei der Geldstrafe.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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