BLAULICHT

Er suchte einen Schlafplatz, klaute stattdessen aber ein Handy

lw; 19.10.2026, 16:38 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Er suchte einen Schlafplatz, klaute stattdessen aber ein Handy

lw; 19.10.2026, 16:38 Uhr
Waldbröl – 38-Jähriger wurde wegen einfachen Diebstahls und dem Besitz von Amphetamin zu einer Geldstrafe verurteilt – Die Sucht hat schon tiefe Spuren in seinem Verhalten hinterlassen – Er war nur vermindert schuldfähig.

Von Lars Weber

 

Spätestens, als der Angeklagte während seiner Aussage von Paradies und Hölle redet, von Hexerei und dem amerikanischen Geheimdienst CIA, ist bei dem Prozess gegen den 38-jährigen Mehmet S. (Anm.d.Red.: Name geändert) deutlich geworden, warum auch der psychiatrische Gutachter bei der Verhandlung Platz genommen hat. Die Schuldfähigkeit galt es zu klären, weil dem Mann neben Sachbeschädigung und Bedrohung auch besonders schwerer Diebstahl vorgeworfen wurde. Von der Anklage blieben nach der Beweisaufnahme allerdings nur noch wenige Punkte übrig und der Morsbacher verließ das Gericht mit einer Geldstrafe.

 

Hineingeführt wurde er noch vom Justizvollzugsbeamten. Er wurde einige Stunden vorher aufgegriffen, damit er vor Gericht erscheint. „Ich dachte, das wäre morgen gewesen“, sagte Mehmet S..

 

Eine der ihm vorgeworfenen Taten lag schon Jahre zurück. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der 38-Jährige zunächst am 23. November 2023 seinen Cousin zweimal bedroht haben. Zunächst im Hausflur des Mehrfamilienhauses, wo beide wohnen. Später dann nochmal in der Wohnung des Verwandten. In beiden Fällen soll der Angeklagte ein Messer in der Hand gehabt haben. Diese Akte wurde jedoch schnell geschlossen. Der Cousin war zum wiederholten Mal nicht vor Gericht erschienen. Und Mehmet S. gab Auskunft, dass es eine ganz normale „Familienstreiterei“ gewesen sei. Das Verfahren wurde mit Blick auf die anderen Vorwürfe eingestellt.

 

Noch nicht so lange her waren die zwei ihm vorgeworfenen Diebstahldelikte.  So soll er zum einen am Nachmittag des 5. Juni dieses Jahres einen Ring im Wert von 120 Euro gestohlen haben, der sich in einem Aufsteller vor einem Juwelier in Waldbröl befand und mit einem Stahldraht gesichert gewesen sein soll. Hier warf die Staatsanwaltschaft dem Mann besonders schweren Diebstahl vor, weil er zunächst den Stahldraht zerstört haben muss, um an die Beute zu kommen.

 

Die zweite Tat soll sich kurz darauf in einem Neubaugebiet abgespielt haben, wo der Angeklagte eine unverschlossene Terrassentür eines Wohnhauses zur Seite schob und ein Handy im Wert von 300 Euro eingesackt haben soll. Die Bewohner des Hauses waren aber vor Ort. Die Frau schrie um Hilfe, als sie den fremden Mann sah. Dieser nahm Reißaus. Der Ehemann verfolgte und stellte ihn. Auf der Flucht schmiss er das Handy weg, dabei soll es noch Schaden genommen haben (auch dieser Vorwurf wurde eingestellt, da der Schaden nur geringfügig war und nicht klar nachzuweisen gewesen wäre, dass der Schaden durch den Angeklagten verursacht wurde). Die hinzugerufene Polizei stellte weiter fest, dass Mehmet S. 3,22 Gramm Amphetamin dabei hatte.

 

Zwischen seinen wirren und teils wilden Ausführungen gab der 38-Jährige auch Auskünfte zu den Vorwürfen. Den Diebstahl und den Besitz der Betäubungsmittel räumte er ein. „Ich war betrunken an dem Tag.“ Er habe einen Schlafplatz gesucht und dachte, das Haus wäre unbewohnt gewesen. „Ich hab mich dann vor der Blondine erschreckt.“ Zum Ring konnte er nicht viel sagen. Er sei an dem Laden vorbeigegangen und habe ihn einfach mitgenommen. Tatsächlich zeigte dies auch das Überwachungsvideo des Juweliers. Zwar gab die Geschäftsinhaberin Auskunft, dass sie es selbst nach dem Vorfall „nur mit grober Gewalt“ geschafft hätten, einen Ring von den Stahldrähten zu trennen. Im Video jedoch pflückte der Angeklagte ihn ganz einfach aus dem Aufsteller. Das Gericht um Richter Dr. Malte Zurbrügg ging von einem Materialfehler aus. Und so wurde aus dem Vorwurf des besonders schweren Diebstahls ein einfacher Diebstahl.

 

Der psychiatrische Gutachter kennt den Angeklagten schon einige Jahre. Drei Einträge gibt es bereits in seinem Vorstrafenregister: wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Unterschlagung.  Wenn der Morsbacher Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert habe, trete die schizophrene Störung des Angeklagten zutage und er äußere unter anderem wahnhafte Ideen. Noch nie seien diese Probleme durchgängig behandelt worden, auch, weil die Bereitschaft dafür fehle. Dies bestätigte auch der anwesende Betreuer des 38-Jährigen. Ist er nüchtern, „werden die Geschichten nachvollziehbar“. Für den Tag der Diebstähle bescheinigte der Gutachter dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit – er soll 1,5 bis 2 Promille im Blut gehabt haben.  Für den Besitz des Amphetamins gelte die eingeschränkte Schuldfähigkeit aber nicht.

 

Von der Anklageschrift übrig blieb der Vorwurf zweier einfacher Diebstähle und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Sowohl die Staatsanwaltschaft (1.350 Euro) als auch die Verteidigung (900 Euro) beantragten eine Geldstrafe. Dem folgte Richter Dr. Malte Zurbrügg entsprechend und verurteilte den Angeklagten zu einer Zahlung von 1.200 Euro. Ein Maßregelvollzug in einer Entziehungsanstalt wurde vorher mit dem Gutachter diskutiert, sei hier aber nicht infrage gekommen, weil dieses Mittel bei dem Angeklagten keinerlei Aussicht auf Besserung versprochen hätte.

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