BLAULICHT

Engelskirchener soll 13-jährige Nichte seiner Ex missbraucht haben

pn; 05.01.2021, 19:45 Uhr
Foto: Peter Notbohm --- Andreas C. (29) verbirgt im Gerichtssaal in Köln sein Gesicht.
BLAULICHT

Engelskirchener soll 13-jährige Nichte seiner Ex missbraucht haben

pn; 05.01.2021, 19:45 Uhr
Oberberg - Prozessbeginn am Kölner Landgericht - Öffentlichkeit wird für Aussage des 29-Jährigen ausgeschlossen - Angeklagter soll zwei Mal mit jungem Mädchen geschlafen haben.

Von Peter Notbohm

 

Zumindest die Anklageschrift wurde noch verlesen, anschließend wurde die Öffentlichkeit am Mittwochmorgen im Prozess gegen Andreas C. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) aber vorerst ausgeschlossen. Der 29-jährige Engelskirchener muss sich seit heute vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch einer damals 13-Jährigen vor. Sein Verteidiger Rainer Schaefer beantragte, seinen Mandanten unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu vernehmen, brachte hierfür Täter- und Opferschutz als Argumente an.

 

„Die Angaben zu den Umständen betreffen den persönlichen Lebensbereich meines Mandanten und seine Intimsphäre sowie die der Zeugin und sind schutzwürdig“, so der Rechtsanwalt in seiner Begründung. Dabei könne man das Kennenlernen auch nicht von Details zur Sexualität trennen, da diese fließend ineinander übergehen würden, ergänzte er. Die Vorsitzende Richterin Elsner folgte der Argumentation nach längerer Beratung und schloss die Öffentlichkeit für die Aussage des Beschuldigten aus.

 

Bei dem Opfer handelt es sich laut Anklageschrift um die Nichte seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit der er damals in einem Haus in Gummersbach gelebt hat. Ab dem 22. Januar soll er mit Nina K. regelmäßig über WhatsApp geschrieben haben, die Schülerin schien sich in den 15 Jahre älteren Mann verliebt zu haben. Am 2. Mai habe sie ihm mehrere Nacktfotos zugeschickt, Staatsanwältin Dr. Susanne Wollmann zitierte mehrfach aus dem Chatverlauf. „Ich möchte mich nicht noch mehr in dich verlieben“, soll das junge Mädchen zunächst noch abgewiegelt haben, von ihm seien Antworten mit eindeutigem Inhalt zurückgekommen. „Ich plane nicht nur einmal, dich zu f***. Das ist kein One-Night-Stand für mich“, soll nur eine dieser Nachrichten gewesen sein.

 

Ab dem 12. Mai soll Andreas C. zudem einen Gruppenchat mit Nina K. und einer heute 15-jährigen Freundin eröffnet haben, den beiden Minderjährigen unter anderem Fotos von mit Apps steuerbaren Vibratoren und einem Andreaskreuz für Fesselspiele zugesandt haben – stets unterlegt mit eindeutigen Nachrichten. Als der Mann seine Möbel am 21. oder 23. Mai aus der Wohnung abgeholt habe, soll er das Mädchen geküsst haben. Sie habe daraufhin ihre Hose ausgezogen und es soll zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen sein. Ebenso wie am 28. Mai, als er ausgenutzt haben soll, dass seine ehemalige Lebenspartnerin arbeiten war.

 

Am 7. Juli wurde Andreas C. verhaftet, seitdem sitzt er in Köln in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird für den 15. Januar erwartet.

WERBUNG