BLAULICHT

Endete Horrorbeziehung mit Gabel im Oberschenkel?

lw; 13.07.2021, 15:03 Uhr
BLAULICHT

Endete Horrorbeziehung mit Gabel im Oberschenkel?

lw; 13.07.2021, 15:03 Uhr
Waldbröl – 31-Jähriger war wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls angeklagt – Aussagen brachten keine Klarheit.

Von Lars Weber

 

Am Ende der Verhandlung am Amtsgericht gegen den aus Zentralasien stammenden 31-jährigen Bachodur F. (Anm.d.Red.: Namen geändert) sind eigentlich nur zwei Dinge allen Beteiligten des Prozesses klar gewesen: Erstens der Freispruch für den Angeklagten, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls verantworten musste. Zweitens, dass die Beziehung zwischen ihm und seiner ehemaligen Partnerin Olga J. alles andere als harmonisch gewesen sein muss. Am Ende dieser Partnerschaft, so lautete der Vorwurf, habe der Mann der Mutter seines Kindes mit einer Kuchengabel in den Oberschenkel gestochen und anschließend Geld, Geldkarte und sämtliche Schlüssel entwendet. Aber ob der Vorfall tatsächlich so passiert ist, war am Montag in Waldbröl nicht zu klären.

 

Sowohl Bachodur F. – inzwischen mit einer anderen Frau verlobt - als auch seine ehemalige Partnerin und Mutter seines Kindes Olga J. sagten vor Gericht unter dem Vorsitz von Richter Carsten Becker aus, jeweils mit der Hilfe einer Dolmetscherin. Der 31-Jährige erklärte, dass Olga J. angefangen habe ihn schlecht zu behandeln, nachdem sie schwanger wurde. Zum Beispiel habe sie ihm gedroht, dass er das Kind nicht sehen dürfe. Vermutlich, so wurde vor Gericht vom Verteidiger spekuliert, nutzte sie den unklaren Aufenthaltsstatus des Mannes in Deutschland als Druckmittel. Damals hätte ein in der Bundesrepublik geborenes Kind die Grundlage für das weitere Bleiben bedeutet. „Sie wollte Streit“, sagte Bachodur F..

 

Die Beziehung beschrieb Olga J. in ihrer Aussage etwas anders. „Ich habe Angst vor dem Mann“, sagte sie. Es habe immer Probleme gegeben, bei einem Verfahren am Familiengericht sprach sie von Ohrfeigen und Tritten gegen Türen. Außerdem habe er ihr immer wieder gedroht, auch wenn sie sich nun beim Jugendamt treffen, wenn er das gemeinsame Kind für einige Stunden unter der Aufsicht der Sozialarbeiter sehen darf. Bei der Übergabe des Kindes, so der Verteidiger, käme es immer wieder zum Streit. Zuletzt soll sie den Mann bespuckt und mit Steinen beworfen haben.

 

Die Versionen des Vorfalls irgendwann Ende März vergangenen Jahres hätten dann auch kaum unterschiedlicher ausfallen können. Laut des Angeklagten habe er ihr den Säugling an die Badewanne gebracht, in der sie sich befunden habe, damit sie das Kind stillt. „Sie hat es nur selten gefüttert.“ Es kam wieder einmal zum Streit. Als er das Badezimmer verließ, habe sie angefangen zu schreien und ihm mit Polizei gedroht. Nachdem er wieder bei ihr war und das Kind aufgenommen hatte, habe sie ihn mit einer Kuchengabel beworfen. Er sei weggegangen. Später sei sie nachgekommen und behauptet, er habe sie mit der Gabel verletzt. Er hat die Schlüssel der Wohnung, in der er selbst auch wohnte, genommen und sei gegangen.

 

Laut Olga J. sei ihr damaliger Partner ausgerastet, weil sie am helllichten Tag ein Bad nahm. „Das ist bei Muslimen nicht normal.“ Im Streit habe sich Bachodur F. die Gabel vom Wickeltisch genommen und sie in ihren Oberschenkel gestochen. Später sagte sie, er habe das Besteck doch geworfen, obwohl sie das Baby zum Stillen mit in der Wanne hatte. Die Gabel war im Badezimmer, weil sie während des Badens einen Salat gegessen habe. Sie habe ihn anschließend rausgeschmissen, allerdings nahm er sich noch 100 Euro, ihre Kontokarte sowie Haus- und Garagenschlüssel mit, war sie überzeugt. Zum Arzt sei sie trotz der Stichwunde nicht gegangen. Auch die Anzeige des Vorfalls sei erst fast zwei Monate später geschehen, „aus Angst“, wie sie sagte. Dementsprechend waren die Verletzungen nur schlecht dokumentiert. Eine weitere Zeugin, die damalige Nachbarin, hatte zwar häufig Streitereien wahrgenommen, irgendetwas selbst gesehen hatte sie aber nicht.

 

„Ich bin kein bisschen schlauer geworden durch diese Beweisaufnahme“, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Da die Frau aber trotz der vermeintlichen Stichverletzung auf den Gang zum Arzt verzichtete und auch die Polizei erst einschaltete, nachdem ein anderes Verfahren vor dem Familiengericht begonnen hatte, plädierte er auf Freispruch. Auch für das Verschwinden von Geld und Geldkarte gebe es keine Beweise und zum Zeitpunkt des Diebstahls der Schlüssel habe der Angeklagte noch dort gewohnt. „Da hätte mehr kommen müssen für eine Verurteilung.“ So sah es auch die Staatsanwaltschaft, die zudem auf diverse Widersprüche in der Aussage Olga J.s hinwies. „Es steht Aussage gegen Aussage.“ Dem folgte Richter Becker ebenso und sprach den 31-Jährigen frei.

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