BLAULICHT
Die längste Anklagebank Waldbröls
Waldbröl – Vier Männer mussten sich heute vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten – Die Staatsanwaltschaft warf ihnen eine gemeinschaftliche schwere Körperverletzung vor.
So voll wie heute Vormittag ist der Saal 1.32 im Amtsgericht Waldbröl selten – und das, obwohl der Zuschauerraum fast gänzlich leer war. Vor Richter Wagener und einem Protokollanten erstreckte sich heute eine Anklagebank, die im Vergleich zum normalen Betrieb am Waldbröler Amtsgericht um weitere Tische ergänzt wurde und damit vom Gericht bis auf rund einen Meter zur gegenüberliegenden Wand reichte – mehr geht nicht.
Vier Angeklagte nahmen dort am Vormittag Platz, drei Männer aus Morsbach und ein Mann aus Aachen im Alter von 25 bis 34 Jahren, jeder begleitet von einem Verteidiger. Ihnen gegenüber saß nicht nur ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, sondern auch eine Bewährungshelferin sowie ein Nebenklagevertreter. Um 10 Uhr eröffnete Richter Wagener die Verhandlung – das zeitliche Ende offen, mit einem möglichen Folgetermin in der kommenden Woche im Hinterkopf. Doch oft kommt es anders, als man denkt…
Die Staatsanwaltschaft warf den vier Männern vor, am 12. Februar 2024 gegen 18:20 Uhr in Morsbach auf Höhe der Bahnhofsstraße 2 eine andere Person körperlich misshandelt und auf diese eingetreten zu haben. Der Anklagevorwurf: gemeinschaftliche schwere Körperverletzung. Als Richter Wagener fragte, ob sich die Angeklagten zu den Tatvorwürfen äußern möchten, ergriff Rechtsanwalt Sebastian Tillmann das Wort. „Nein, derzeit nicht“, sagte er. Stattdessen schlug der Verteidiger vor, vor Vernahme der Zeugen ein Rechtsgespräch zu führen.
Gesagt, getan. Neben dem Richter zogen sich auch die vier Rechtsanwälte, der Staatsanwalt und der Nebenklagevertreter in das benachbarte Besprechungszimmer zurück. Über 20 Minuten dauerte der Austausch der Juristen, ehe sie zusammen in den Gerichtssaal zurückkamen. Wie Richter Wagener anschließend erklärte, sei nicht zuletzt über die Beweislage beraten worden. Diese scheint wohl nicht viel hergegeben zu haben.
Letztlich sei man zu dem Schluss gekommen, das Verfahren gegen die vier Männer gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 800 Euro einzustellen. Heißt: Jeder der vier Angeklagten muss in den kommenden sechs Monaten 200 Euro an das Gericht zahlen – 150 Euro davon gehen an den Nebenkläger, 50 Euro sollen einer gemeinnützigen Einrichtung zugutekommen.
Damit endete das Verfahren deutlich eher, als zu erwarten war. Die drei geladenen Zeugen wurden nicht mehr gehört.