BLAULICHT

„Dealer verkaufen keine Einmachgläser!“

lw; 09.08.2022, 13:00 Uhr
Symbolfoto: Lars Weber.
BLAULICHT

„Dealer verkaufen keine Einmachgläser!“

lw; 09.08.2022, 13:00 Uhr
Waldbröl – 23-Jähriger am Amtsgericht wegen Handel mit Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafe verurteilt – Angeklagter ließ auf sich warten.

Von Lars Weber

 

Nicht zum ersten Mal in den Konflikt mit dem Gesetzt gekommen ist ein 23-jähriger Waldbröler, der sich gestern vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Carsten Becker am Amtsgericht Waldbröl verantworten musste. Der Vorwurf: Er soll Drogen in nicht geringer Menge besessen und damit gehandelt haben. Wegen einem ähnlichen Delikt wurde Erik K. (Anm.d.Red.: Namen geändert) schon einmal verurteilt, damals war er gerade 16 Jahre alt. Verurteilt wurde der junge Mann auch gestern. Das Gericht hat aber noch Hoffnung für ihn.

 

Die Verhandlung startete dabei für Erik K. denkbar ungünstig. Er war nämlich nicht vor Gericht erschienen. Stattdessen musste Richter Becker die Polizei an der Waldbröler Adresse vorbeischicken, um den 23-Jährigen zu holen. So begann der Prozess eine Stunde später als vorgesehen. „Ich hatte den Termin nicht auf dem Schirm“, so die Begründung des jungen Mannes.

 

Vergessen hatte Erik K. den Vorfall vom 13. Januar 2022 aber scheinbar nicht. Laut Anklage war er Teil einer Dreiergruppe, die die Polizei auf dem Parkdeck des Rewe-Markts in Waldbröl um 19 Uhr antraf. Die drei Verdächtigen sollten polizeilich untersucht werden. Zwei von ihnen ließen dies zu, Erik K. konsultierte unter anderem erstmal seinen Anwalt, bevor die Beamten bei ihm diverse Tütchen, eine Feinwaage, einen Crusher zum Zerkleinern und ein Einmachglas sicherstellten. In den Tütchen und in dem Glas verteilt waren insgesamt rund 56 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 10,3 Gramm. Ein Wert knapp über der rechtlichen Grenze, wo von einer nicht geringen Menge gesprochen wird. Die Staatsanwaltschaft warf dem 23-Jährigen vor, die Drogen besessen und damit gehandelt zu haben.

 

Den Besitz räumte Erik K. auch sogleich ein. Er sei selbst Konsument, raucht ein bis zwei Joints pro Tag, das Gras habe er für den Eigenkonsum dabeigehabt. Woher er das Marihuana hatte, wollte er nicht sagen. Gehandelt habe er aber selbst nicht damit. Die kleinen Tütchen und das Einmachglas habe er so bekommen. Crusher und Waage hätten auch viele Konsumenten dabei, um vom Dealer nicht über das Ohr gehauen zu werden, meinte der Verteidiger.

 

Der Polizist, der mit einer Kollegin die Untersuchung durchgeführt hatte, konnte zwar keine eindeutigen Beweise für das Handel treiben vorbringen, die Indizien wiegten aber seiner Meinung nach schwer. Die gefundenen kleinen Rationen in den Tütchen, die teils auch eingeschweißt gewesen seien, dazu noch die Feinwaage und der Crusher. „Das alles spricht schon dafür, dass er auch selbst portioniert und verkauft hat.“

 

Dieser Argumentation folgte auch die Staatsanwaltschaft. „Das macht sonst alles keinen Sinn.“ Unverständlich sei für den Staatsanwalt, warum der 23-Jährige nicht auch das Handeln zugegeben hatte. In diesem Fall hätte man über einen minderschweren Fall sprechen können. So sei anderes Strafmaß anzusetzen. Allerdings forderte er mit einem Jahr und einem Monat auf Bewährung ebenfalls eine Strafe im unteren Bereich. Mehr sei aufgrund der Menge an Drogen und dem überschaubaren Vorstrafenregister nicht gerechtfertigt. Zumal Erik K. bald einen neuen Job antreten kann und damit die Hoffnung auf eine positive Sozialprognose bestehe, obwohl der Waldbröler in seinem andauernden Drogenkonsum kein Problem sehe. Der Verteidiger sah das Handel treiben nicht als erwiesen an, sodass er eine milde Strafe forderte.

 

Das Gericht war letztlich aber davon überzeugt, dass Erik K. die Drogen, die er bei sich führte, auch verkaufen wollte. „Dealer verkaufen keine Einmachgläser!“, so Richter Becker. Deshalb wurde der Waldbröler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt. „Beim nächsten Mal dürfen Sie nicht mit viel Mitleid rechnen“, gab er dem Angeklagten am Ende mit, der gegen das Urteil noch vorgehen kann.

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