BLAULICHT

Betrug in 13 Fällen: (K)ein Fall für Jura-Studenten

pn; 29.07.2023, 07:00 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Ein 40-jähriger Bergneustädter wurde am Freitag gleich zu drei Haftstrafen verurteilt.
BLAULICHT

Betrug in 13 Fällen: (K)ein Fall für Jura-Studenten

pn; 29.07.2023, 07:00 Uhr
Gummersbach – Am Amtsgericht Gummersbach wurde am Freitag ein Bergneustädter mehrfach verurteilt – 40-Jähriger hatte mehrere Menschen um fast 12.000 Euro betrogen, um seine Drogenabhängigkeit zu finanzieren.

Von Peter Notbohm

 

Seine Drogenabhängigkeit dürfte für Mohammed K. (Anm.d.Red.: Name geändert) der Grund gewesen sein, warum er in den vergangenen zwei Jahren mehrfach Menschen um ihr Geld betrogen hat. Die Masche des 40-jährigen Bergneustädters: Er kenne jemanden, der beim Elektroriesen Saturn arbeitet und dort Personalrabatt bekomme. Damit nutzte er die Gutgläubigkeit seiner Mitmenschen gnadenlos aus. 13 Fälle (darunter zwei übernommene vom Amtsgericht Velbert) warf ihm die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Gummersbach vor. Insgesamt 11.915 Euro soll er dabei ergaunert haben.

 

Die Wunschliste der Käufer ähnelte sich sehr: Vom Dyson Staubsauger, über die Playstation V, bis hin zu Kaffeemaschinen, Fernsehern und Apple Produkten war alles mehrfach dabei. Die Anzahlungen zwischen 300 und 1.960 Euro steckte sich der mehrfach vorbestrafte Mann in die eigene Tasche, um Kokain und Amphetamine kaufen zu können. Davon war er nach eigener Aussage seit einem Arbeitsunfall vor sechs Jahren, bei dem er seinen halben Fuß verloren hatte, langsam abhängig geworden. Dass der Mann noch nie wegen Drogendelikten mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, wunderte vor allem die Oberstaatsanwältin: „Das ist schon bemerkenswert.“

 

Obwohl der Bergneustädter, der seit Anfang März in Untersuchungshaft sitzt, ein vollumfängliches Geständnis ablegte, erwies sich die Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Neef trotzdem als zähe Angelegenheit. Zunächst einmal musste geklärt werden, welcher der beiden erschienenen Verteidiger den 40-Jährigen denn nun vertreten solle. Noch komplexer wurde es beim Thema der Gesamtstrafenbildung, da der Bergneustädter unter laufender Bewährung stand: Staatsanwaltschaft, Schöffengericht und Verteidigerin wälzten mehrfach den Gesetzestext und splitteten die Anklage schließlich in drei Teile auf. Die Bemerkung der Rechtsanwältin, dass es sich dabei doch um einen hervorragenden Prüfungsfall für Studenten handle, konterte Richter Neef trocken: „Das können sie doch keinem antun.“

 

Mohammed K. nutzte indessen sein letztes Wort für eine Entschuldigung. Er wolle sich verändern und sei bereit für eine Therapie, die er während der Untersuchungshaft auch schon angestoßen habe. Das Urteil: Eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Betruges in zwei Fällen unter Einbeziehung einer Bewährungsstrafe vom Amtsgericht Essen, eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Betruges in vier Fällen unter Einbeziehung einer Bewährungsstrafe vom Amtsgericht Hagen sowie eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Betruges in sieben Fällen. Zudem wurde eine Wertersatzeinziehung in Höhe von 11.915 Euro angeordnet. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte um eine milde Strafe gebeten.

 

Wie viel der Bergneustädter davon letztlich wirklich absitzen muss, wird sicherlich auch von seiner Bereitschaft zu einer Therapie abhängen. Der Vorteil der drei Einzelurteile: Da keines mehr als zwei Jahre beträgt, darf er sofort damit beginnen. „Das hier kann das Ende des Übels sein, wenn wir seine Drogenproblematik ausgemerzt bekommen“, so seine Verteidigerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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