BLAULICHT

Betrogen, um dem Bruder aus den Schulden zu helfen

lw; 19.04.2024, 10:36 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Betrogen, um dem Bruder aus den Schulden zu helfen

lw; 19.04.2024, 10:36 Uhr
Waldbröl – 20-Jähriger stand vor Gericht, weil er Waren im Internet verkaufte, diese aber nie bei Käufern ankamen.

Von Lars Weber

 

Ein 20-jähriger Waldbröler ist gestern von Richter Carsten Becker am Amtsgericht Waldbröl zu einem Freizeitarrest verurteilt worden. Erik J. (Anm.d.Red.: Name geändert) hatte sich des Betrugs in zwei Fällen schuldig gemacht. Dabei hatte er im Internet Waren angeboten und verkauft, die letztlich nie den Weg zu den Käufern fanden. Den Schaden, den er dabei angerichtet hat, muss er wiedergutmachen.

 

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft waren noch drei Fälle aufgelistet. So soll Erik J. zunächst im Februar vergangenen Jahres eine Schreibtischlampe einer Edel-Marke in ein beliebtes Kleinanzeigen-Portal im Netz eingestellt haben. Der stolze Kaufpreis: 350 Euro. Der Käuferin soll er vorgespielt haben, dass das Paket aufgrund einer fehlerhaften Adresse nicht zugestellt werden konnte. Das gleiche System soll der 20-Jährige bei zwei Produkten der Firma Apple in den folgenden Monaten genutzt haben, dabei ging es um Werte über 900 und 955 Euro.  Auch hier warteten die Käufer vergeblich, waren ihr Geld aber los.

 

Erik J. gab die Taten zu, lediglich beim ersten Fall habe es sich etwas anders zugetragen. Dabei habe sich seine Schwester um den Versand der Lampe kümmern sollen, konnte sich aber plötzlich nicht mehr in ihren Account des Portals einloggen. Später habe er das Geld an die Frau zurück überwiesen, versicherte der Angeklagte. Dieser Fall wurde deshalb eingestellt. Die Lampe soll es, ebenso wie die anderen Produkte, wirklich geben. „Die Lampe habe ich mir von Geld gekauft, das ich von meiner Oma geerbt habe. Die Lampe ist ein Andenken, darum wollte ich sie dann auch doch nicht mehr verkaufen.“

 

Mit den fingierten Verkäufen habe er seinem neun Jahre älteren Bruder helfen wollen. Dieser sei spiel- und drogensüchtig und hatte sich Geld geliehen bei Leuten, „von denen man sich besser nichts leihen sollte“. Um mehr als 10.000 Euro soll es dabei gegangen sein. Die Geldeintreiber seien auch schon zu ihnen nach Hause gekommen. „Besser man informiert dann die Polizei, als andere Leute über den Tisch zu ziehen“, kommentierte die Staatsanwaltschaft.

 

Auch wenn der 20-Jährige noch keine Vorstrafen aufzuweisen hat, so hat er aus anderen Verfahren einige Bußgelder nicht bezahlt und auch andere Auflagen wie Sozialstunden oder den Besuch einer Verkehrserziehung nicht erfüllt. Für das eine sei kein Geld dagewesen, für das andere keine Zeit. Auch Termine mit der Jugendgerichtshilfe versäumte er. Zudem hat er selbst auch Schulden. Diesem unreifen Verhalten hatte Erik J. es sozusagen zu „verdanken“, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. „Aber es stand auf Messers Schneide zum Erwachsenenstrafrecht“, so die Staatsanwaltschaft. „Dann könnte eine Freiheitsstrafe rauskommen…“

 

So hielt es die Staatsanwaltschaft für das Wichtigste, dass die Geschädigten ihr Geld zurückerhalten. Sie gab dem Angeklagten auf dem Weg: „Sie müssen ja auch gar nicht alles sofort bezahlen, aber Sie müssen damit anfangen, in Raten, die Sie schaffen können. Werden Sie erwachsen!“ Richter Becker bestimmte, dass Erik J. den Schaden wiedergutmachen muss und legte sogleich eine Ratenzahlen fest. Außerdem soll der 20-Jährige zur Schuldenberatung und muss über ein Wochenende zwei Nächte im Freizeitarrest verbringen. Kommt er den Auflagen nicht nach, droht noch mehr Zeit im Arrest.

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