BLAULICHT

Beschwerde wegen lauter Musik endet mit Platzwunde am Kopf

pn; 17.01.2023, 10:00 Uhr
Symbolfoto: Pixabay.
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Beschwerde wegen lauter Musik endet mit Platzwunde am Kopf

pn; 17.01.2023, 10:00 Uhr
Nümbrecht - Ein eskalierter Nachbarschaftsstreit wurde am Amtsgericht Waldbröl verhandelt - Opfer setzt sich für Einstellung des Verfahrens ein.

Von Peter Notbohm

 

Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich am Montagvormittag Stefan L. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Die Anklage warf dem 33-jährigen Nümbrechter vor, seinem Vermieter Armin K. im Rahmen einer kleinen Nachbarschaftsfeier durch mehrere Faustschläge und das Zuknallen einer Tür eine Platzwunde am Kopf verpasst zu haben, nachdem dieser ihn aufgefordert hatte, die Musik leiser zu drehen.

 

Zwar sollten sich die Vorwürfe während des Prozesses weitgehend bestätigen, eingestellt wurde das Verfahren trotzdem – vor allem auf Bestreben des Opfers. „Ich weiß weder warum wir hier sitzen, noch warum damals überhaupt die Polizei gerufen wurde. Es ist überhaupt nichts Schlimmes passiert“, bekundete Armin K. vor Gericht. Dem Staatsanwalt fehlte anschließend die Grundlage, um an den Vorwürfen festzuhalten.

 

Konkret ging es um den Abend des 26. Juni: Bereits nachmittags hatte sich die Nachbarschaft im Carport des Hauses getroffen und dort ein wenig gefeiert. Es muss einiges an Alkohol geflossen sein. Stefan L. bekundete vor Gericht kaum noch Erinnerungen an den Tag zu haben. Er sei irgendwann in seine 30 Meter entfernte Wohnung gegangen und habe dort allein weitergetrunken, alles weitere wisse er nur noch aus Erzählungen. „Ich soll die Musik sehr laut gehabt haben, woraufhin mein Vermieter rüberkam und mich aufforderte, diese leiser zu machen, weil es schon etwas später war“, sagte er.

 

Die weiteren Details erzählte im Anschluss der Vermieter selbst: „Er kam kurz darauf wieder zum Carport raus und schrie durch die offene Tür meine Frau an. Ich wollte mich dazwischen stellen und in dem Moment hat er die Tür zugeknallt.“ Diese habe er gegen den Kopf bekommen, zudem sei durch die Wucht eine Keramikuhr von der Wand auf ihn gefallen. Faustschläge hätte es nie gegeben, ergänzte er. „Das war aus meiner Sicht keine Absicht, die Platzwunde tat nie weh, musste nicht genäht werden und irgendwann war die Kruste auch wieder ab“, wunderte sich Armin L., warum der Vorfall überhaupt vor Gericht gelandet war – eine Nachbarin hatte damals die Polizei gerufen. Die Geschichte hätten beide längst aus der Welt geschafft, er habe sich schon lange entschuldigt und man pflege ein gutes Verhältnis, berichtete der Angeklagte: „Wir sind heute sogar gemeinsam zum Gericht gekommen.“

 

Auf die Vernehmung weiterer Nachbarn verzichtete Richter Dr. Jan Röleke im Anschluss. Stattdessen wurde das Verfahren auf Anregung der Staatsanwaltschaft ohne Auflagen eingestellt. „Das Verschulden war hier gering und ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht nicht“, so der Richter.

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