BLAULICHT
Autofahrerin hupt, dann sollen die Fäuste geflogen sein
Waldbröl - In Lützingen soll ein Autofahrer eine Waldbrölerin brutal attackiert haben - Das Verfahren am Amtsgericht wird wegen schwieriger Beweislage aber gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes eingestellt.
Von Peter Notbohm
Zweimal Hupen soll ausgereicht haben. In Waldbröl soll am 17. Juni 2024 ein alltäglicher Streit im Straßenverkehr vollkommen aus dem Ruder gelaufen sein. Ein Mann aus Hilchenbach (27) soll eine Autofahrerin aus Waldbröl (51) massiv beleidigt und brutal attackiert haben. Am Amtsgericht Waldbröl sahen sich die beiden Beteiligten am Dienstag wieder, zu einem Urteil kam es aber nicht. Einzelrichter Wagener stellte das Verfahren aufgrund einer schwierigen Beweislage gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes an das mutmaßliche Opfer vorläufig ein.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, an dem damaligen Montagnachmittag mit seinem BMW die Fahrbahn an der Einmündung vom Lützinger Weg zur Westerwaldstraße blockiert zu haben, weshalb die Waldbrölerin nicht mit ihrem Fahrzeug abbiegen konnte. Zweimal soll die Frau daraufhin gehupt haben, wovon der Hilchenbacher sich offenbar provoziert gefühlt haben soll. Er soll zurückgesetzt haben und mit überhöhter Geschwindigkeit auf ihr Auto zugefahren sein.
Kurz vor einem möglichen Zusammenstoß soll er dann die Fahrbahn gewechselt haben, ausgestiegen sein und die Fahrertür der Waldbrölerin aufgerissen haben. Nachdem er die Autofahrerin als „Hure“ beleidigt haben soll, sei es zu Schlägen gekommen sein. Die Frau habe versucht sich wegzudrehen und sich mit Tritten gewehrt, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Erst als ein weiteres Auto angefahren kam, soll der Mann von seinem Opfer abgelassen haben. Bevor er mit seinem BMW davonfuhr, soll er aber noch die Autotür der Frau zugeschlagen haben und ihr dabei das Bein eingequetscht haben. Die 51-Jährige erlitt hierbei Prellungen.
Vor Gericht durfte die Frau, die auch als Nebenklägerin in dem Verfahren auftrat, aber nicht aussagen. Der Verteidiger des Hilchenbachers regte sofort nach Verlesung der Anklageschrift eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der StPO an. Aus seiner Sicht war die Beweislage viel zu dünn. Er rügte insbesondere, dass die Waldbrölerin im Ermittlungsverfahren bei Wahllichtbildvorlagen nur einen Wiedererkennungswert von 60 Prozent gehabt habe. Das reicht nach ständiger Rechtsprechung des BGH vor Gericht nicht aus, um eine zweifelsfreie Täterschaft zu belegen.
Auch die Verletzungsfolgen hinterfragte der Anwalt. Man habe „keinen Trümmerbruch“, sagte er. Die erlittenen Verletzungen ließen sich aus seiner Sicht nicht mit dem „massiven Einwirken mit einer Autotür“ erklären. Auch habe das mutmaßliche Opfer bei der Polizei nur von „einem Reinlangen“ ins Auto berichtet, sprach er von „vielen Unschärfen“ in der Ermittlungsakte, zumal es auch an weiteren Zeugen fehle.
Der Anwalt der Waldbrölerin sprach von „einer widerlichen Argumentation“ seitens der Verteidigung. Der Angeklagte könne froh sein, dass die Waldbrölerin nicht schlimmer verletzt worden sei. Gleichzeitig kritisierte er, dass der Hilchenbacher inzwischen sein Aussehen verändert habe, indem er sich einen Bart habe wachsen lassen. Seine Mandantin leide noch heute unter dem Vorfall. Die 54-Jährige habe immer wieder Flashbacks, sobald sie denselben Autotyp sehe. Außerdem traue sie sich nur noch für das Notwendigste vor die Haustür. Autofahrten müsse generell ihr Ehemann übernehmen. „Ihr Sicherheitsgefühl wurde extrem erschüttert“, sagte der Nebenklagevertreter, weshalb für seine Mandantin auch ein Schmerzensgeld nur ein sehr untergeordnetes Thema sei.
Zwischen den beiden Anwälten flogen anschließend nicht wenige verbale Giftpfeile durch den Saal. Auch sein Mandant sei erschüttert, weil einige Vorwürfe erlogen seien, sagte der Verteidiger, der zwischenzeitlich sogar die Option eines Schmerzensgeldes wieder vom Tisch nehmen wollte. Letztendlich einigten sich aber alle Beteiligten auf eine Zahlung von 900 Euro. Der Verteidiger bestand allerdings darauf, dass neben den Verfahrenskosten die Kosten für die Nebenklage nicht seinem Mandanten in Rechnung gestellt werden dürfen: „Da kämen noch einmal 2.000 Euro dazu. Das ist nicht angemessen und auch nicht vermittelbar.“
Wirklich zufrieden schienen aber weder der Hilchenbacher noch die Waldbrölerin zu sein. „Ich habe die Frau nicht einmal angefasst“, erwiderte er, ehe er von seinem Anwalt von dem Deal überzeugt wurde. Auch die 54-Jährige sagte nach der Einstellung des Verfahrens, dass „ich mich nicht gut damit fühle“.