BLAULICHT

Ausgebrannter Scirocco: Verfahren vor Gericht überraschend eingestellt

pn; 02.03.2026, 16:10 Uhr
Archivfoto: Michael Kleinjung ---- Nur noch Schrottwert hatte ein VW nach einem Brand in Hunsheim im vergangenen Jahr. Vor dem Amtsgericht Waldbröl musste sich nun ein 37-Jähriger wegen der Flammen unter einem Carport verantworten.
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Ausgebrannter Scirocco: Verfahren vor Gericht überraschend eingestellt

pn; 02.03.2026, 16:10 Uhr
Waldbröl - Mutmaßlicher Brandstifter musste sich am Amtsgericht Waldbröl verantworten - Das Gericht bezweifelte allerdings bereits, ob Brandstiftung überhaupt der richtige Tatvorwurf ist.

Von Peter Notbohm

 

Im Januar des vergangenen Jahres wurde ein alter VW Scirocco in der Reichshofer Ortschaft Hunsheim ein Raub der Flammen (OA berichtete). Nur dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnte damals verhindert werden, dass das Feuer nicht auf eine Garage und ein angrenzendes Wohnhaus übergriff. Ob die Gründe für den Brand jemals aufgeklärt werden, ist nach dem heutigen Montag allerdings höchst ungewiss.

 

Das Verfahren wegen Brandstiftung gegen den 37-jährigen Mehmet D. (Anm.d.Red.: Name geändert) wurde von einem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl jedenfalls auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Paragraf 154 eingestellt. Mehmet D. soll das Fahrzeug in den frühen Morgenstunden des 12. Januar, gegen 3:30 Uhr, mit einem unbekannten Mittel angezündet haben. Vor Gericht ging es nun vor allem um die Frage, ob sich der Vorwurf der Brandstiftung (Mindeststrafe ein Jahr) überhaupt halten lässt oder ob man den Brand aus juristischer Sicht nicht nur als Sachbeschädigung (Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre) bewerten muss.

 

Motor und Tank seien damals aus dem Fahrzeug ausgebaut gewesen, führte der Verteidiger von Mehmet D. vor Gericht an. Damit fehle es an der notwendigen klassischen Gefährlichkeit im Vergleich zu einem Fahrzeug, in dem Motor und Öl vorhanden sind. In seiner Argumentation stützte er sich auf mehrere Gesetzeskommentare, die noch auf der Reichsgaragenordnung aus dem Jahr 1939 fußen, die bis in die 1960er Jahre gültig war.

 

Das war in diesem Fall entscheidend. Denn: Mehmet D., der sich am Montag schweigend verteidigte, sitzt derzeit eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten in der JVA Rheinbach ab, zu der er am Amtsgericht Gummersbach im September des vergangenen Jahres u. a. wegen Unterschlagung in einer BTM-Sache verurteilt worden war. Laut Urteil war er an einem zuvor gesprengten Zigarettenautomaten vorbeigekommen und hatte herumliegende Zigarettenschachteln aufgesammelt. Die Sprengung hatte man dem 37-Jährigen damals nicht nachweisen können.

 

Die Vorsitzende Richterin Svenja Defourney erklärte nach einem Rechtsgespräch mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft, dass selbst wenn man Mehmet D. wegen Sachbeschädigung verurteilen würde, diese Strafe angesichts des vorangegangenen Urteils „nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fallen würde“, da eine Gesamtstrafe zu bilden sei. Außerdem hegte sie erhebliche Zweifel, ob man dem 37-Jährigen die Tat überhaupt nachweisen könne. Sie sprach lediglich von Indizien in den Akten, die auf den Angeklagten deuten würden: „Selbst, wenn wir alle Zeugen anhören würden, wäre es kaum möglich, die Vorwürfe richtig nachzuweisen.“

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