BLAULICHT
An nackte Brüste gefasst: 60-Jähriger für sexuellen Übergriff verurteilt
Waldbröl – Der Nümbrechter soll nach dem Ende der Beziehung eine 30-Jährige belästigt haben – Sieben Monate Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage über 3.000 Euro.
Von Lars Weber
Ganz unterschiedliche Sichtweisen, wenig handfeste Beweise, dafür umso mehr gegenseitige Vorwürfe – von diesen Faktoren ist der Prozess gegen den 60-jährigen Nümbrechter Emir U. (Anm.d.Red.: Namen geändert) geprägt gewesen. Er musste sich am Amtsgericht Waldbröl vor Einzelrichter Alexander Wagener wegen sexuellem Übergriff und Nachstellung verantworten. Emir U. wies nicht nur die Vorwürfe von sich, sondern auch, überhaupt eine Beziehung zur 30-jährigen Defne O. gehabt zu haben. Sie sei eher wie eine Tochter für ihn gewesen. Glauben schenkten Gericht und Staatsanwaltschaft am Ende aber der 30-Jährigen.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll die 30-Jährige die Beziehung zu dem 60-Jährigen im Frühjahr des vergangenen Jahres beendet haben. Im Anschluss daran soll der Angeklagte der Frau bis Januar unter anderem an ihrem Arbeitsplatz und Zuhause nachgestellt haben. Auch den Kontakt zu Männern, mit denen die Frau zu tun hatte, soll er eifersüchtig gesucht, unter anderem Nummernschilder fotografiert, haben. Einmal soll er die Frau auch mit seinem Auto verfolgt haben. Die Vorwürfe der Nachstellung wurden nach der Beweisaufnahme allerdings aus der Anklage gestrichen, für sie hatte es keine Beweise gegeben.
Der sexuelle Übergriff soll im November des vergangenen Jahres passiert sein, als der Angeklagte die 30-Jährige in ihrer Wohnung aufsuchte. Dabei soll er ein Überraschungsmoment genutzt haben, um ihr Oberteil hochzuziehen und ihre Brüste angefasst haben. Er soll sie auf ein Sofa geworfen, und dann mehr gewollt haben. Sie habe sich aber entziehen können.
Emir U. ließ sich mithilfe eines Dolmetschers ein. Er habe gar keine Liebesbeziehung mit Defne O. gehabt. „Sie hat mich Vater genannt. Ich kenne sie, seit sie ein Kind ist.“ Es habe auch keine Küsse zwischen den beiden gegeben. Ein Foto, das später in die Verhandlung eingeführt wurde, zeigte dagegen genau das: Den Angeklagten und die 30-Jährige küssend in einem Kölner Café. Entstanden sei das Foto nur, um Verwandten in der Türkei zu zeigen, dass Defne O. hier in Deutschland unterstützt werde, meinte Emir U.. Missverstanden habe auch die Polizei eine Aussage von ihm, dass er eine Beziehung mit der Frau gehabt habe. „Damit meinte ich keine Liebesbeziehung…“
Er vermutete, dass er nun auf der Anklagebank sitze, weil die Frau ihm bis zu 40.000 Euro schulde, die er ihr im Laufe der Jahre geliehen habe, nun aber wiederhaben wollte. Unter anderem soll das Geld in die Türkei geflossen sein, wo die 30-Jährige drei Kinder habe. „Jetzt will sie mir was anhängen.“ Zwar war auch in der Anklage eine Zahlung über mehr als 1.000 Euro wegen einer Autoreparatur Thema, für die immense Höhe der Schulden hatte der Angeklagte jedoch keinerlei Beweise. „Das habe ich nur im Kopf.“ Die Vorwürfe gegen ihn seien nicht wahr. Der sexuelle Übergriff sei nie passiert. An jenem Tag war er nur bei ihr, weil er jemanden geschickt hatte, um ihr beim Streichen zu helfen.
Defne O. schilderte dem Gericht ihre Erinnerungen. Etwa ein Jahr habe ihre Beziehung gedauert. Diese hatte sich entwickelt, während sie bei ihm gearbeitet habe. „Er war nett zu mir.“ Doch nach und nach änderte sich das Bild. „Er war eifersüchtig und dachte, mit Geld kann er alles machen.“ An jenem Tag im November habe der Angeklagte zunächst versucht sie zu küssen, dann habe er ihr Oberteil hochgezogen und sie angefasst. „Das ist normal, wir sind Mann und Frau“, soll er gesagt haben. Geld habe der 60-Jährige ihr tatsächlich gegeben, während sie zusammen waren – allerdings nicht zur Leihe. 500 Euro, die sie tatsächlich geliehen hatte, wollte er indes nicht wieder zurückgezahlt bekommen. „Er hat mich psychisch krankgemacht. Ich wünsche mir, dass er mich endlich in Ruhe lässt.“
Die Zeugenaussagen brachten wenig Licht ins Dunkel, sodass es vor allem auf die Glaubwürdigkeit der 30-Jährigen ankam. Während der Verteidiger Emir U.s Freispruch forderte, waren Staatsanwaltschaft und Richter Wagener der Meinung, dass Defne O. die Wahrheit gesagt habe. „Sie hat die Situation eher zurückhaltend geschildert und keine Belastungstendenzen gezeigt“, sagte die Staatsanwaltschaft. „Der Gesamtzusammenhang der Schilderungen passte zu den Aussagen der anderen Zeugen“, ergänzte beim Urteilsspruch der Richter. Die Staatsanwaltschaft beantragte sieben Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage über 5.000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung. Richter Wagener folgte dem Antrag, verringerte den Geldbetrag aber auf 3.000 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.