BLAULICHT
Aggressiv aufgefahren, überholt und ausgebremst
Waldbröl – Ein 61-Jähriger musste sich wegen des Vorwurfs der Nötigung im Straßenverkehr vor Gericht verantworten.
Von Lars Weber
Eigentlich wollten Peter und Ina P. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) nur ein Stück Kuchen für den Kaffee am Nachmittag holen. Doch was den Waldbrölern auf der Fahrt nach Nümbrecht passierte, verdarb ihnen nicht nur den Appetit, sondern sorgte auch dafür, dass sie kürzlich am Amtsgericht Waldbröl erscheinen mussten. Auf ihre Aussage kam es an, ob das Gericht den Angeklagten Karl W. verurteilen konnte. Die Staatsanwaltschaft warf diesem Nötigung im Straßenverkehr vor.
Laut Anklageschrift soll Karl W. demnach am 11. Mai des vergangenen Jahres gegen 11:45 Uhr dem Auto des Ehepaars zunächst sehr eng aufgefahren sein, bevor er es anschließend überholt habe. Im Anschluss soll er direkt vor dem Auto wieder eingeschert sein, sodass Ina P. hart habe bremsen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Bei einem Rechtsgespräch wurde zunächst eine Einstellung des Verfahrens aufgrund der schwierigen Beweislage diskutiert. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft aber abgelehnt.
Karl W. ist Halter des betreffenden Fahrzeugs. Er zog es vor, zu den Vorwürfen zu schweigen. So kam der Aussage des Ehepaars besonderes Gewicht zu. Laut Peter P. habe die Drängelei bereits auf der Schloßstraße am Schlossberg begonnen. „Nicht einmal das Nummernschild war noch zu sehen, so nah kam er uns“, sagte der 71-jährige Rentner. Das gesamte Fahrverhalten des Hintermanns bezeichnete er als aggressiv. Zum Überholvorgang habe das andere Auto dann auf Höhe der Einfahrt Höhenstraße angesetzt. Als er wieder einscherte, habe es zwischen den Fahrzeigen „weniger als einen Meter“ Abstand gegeben. „Der wollte einen Unfall provozieren.“ Verhindert worden sei dies nur durch eine Vollbremsung seiner Frau. Ihr Auto habe gestanden, das andere Fahrzeug auch fast. Peter P. stieg aus, um den Mann zur Rede zu stellen. Dieser fuhr aber davon. Der Rentner machte noch ein Foto des Autos.
Die Situation beschrieb seine Frau ähnlich, wenn auch einige Details nicht ganz übereinstimmten. Entscheidender für das Gericht und Richter Alexander Wagener: Das Ehepaar hatte die Person am Steuer nicht gesehen. Peter P. sprach von einer "Silhouette eines Mannes", die er erkannt habe. Auf Basis dieser Silhouette hatte er später bei der Polizei bei einer Wahllichtbildvorlage unter mehreren unterschiedlichen Fotos von ähnlich aussehenden Männern zwar den Angeklagten als wahrscheinlichen Täter erkannt. Doch der Staatsanwaltschaft und auch Richter Wagener reichte dies in Verbindung mit der Aussage vor Gericht als Beweis für die Täterschaft des 61-jährigen Angeklagten nicht aus.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragten einen Freispruch. „Es reicht für eine Verurteilung nicht aus, dass mein Mandant der Halter des Autos ist. Wir wissen nicht, wer der Täter ist“, sagte der Verteidiger Sebastian Tillmann. Richter Wagener sprach den Angeklagten dementsprechend frei.