BLAULICHT

Drogenhandel oder Eigenbedarf? – Defekte Fahrradlampe sorgt für Zufallsfund

pn; 16.01.2023, 18:00 Uhr
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Drogenhandel oder Eigenbedarf? – Defekte Fahrradlampe sorgt für Zufallsfund

pn; 16.01.2023, 18:00 Uhr
Waldbröl – 30-Jähriger wird vom Amtsgericht Waldbröl zu einer Geldstrafe verurteilt - Waldbröler beteuert, das Cannabis kurz zuvor gekauft zu haben.

Von Peter Notbohm

 

Wären die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Freigabe von Cannabis in Deutschland bereits umgesetzt, hätte sich Marcel K. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Montagvormittag wahrscheinlich nicht vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten müssen. Angeklagt war er wegen des unerlaubten Handels mit und des Besitzes von Betäubungsmitteln. Bis zu 30 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sollen nach den Plänen des SPD-Ministers spätestens ab 2024 straffrei werden.

 

Erwischt worden war der 30-jährige Waldbröler am 6. Januar des vergangenen Jahres mit 20,2 Gramm Marihuana in 14 Tütchen in seiner Jackentasche auf der Turnerstraße. Weil er zudem 905 Euro Bargeld bei sich hatte, gingen die Polizisten damals davon aus, dass er die Drogen gewinnbringend weiterverkaufen wollte. Dass er überhaupt kontrolliert worden war, hatte er der Lampe seines Fahrrads zu verdanken. Bei dieser hatte sich eine Schraube gelockert, sodass das Licht nicht eingeschaltet war, als die Polizei an dem regnerischen Abend an ihm vorbeifuhr.

 

„Ich war damals in Gedanken wegen Beziehungsproblemen und bin deshalb einfach weitergefahren, als die Polizistin mich angesprochen hat“, bekundete er heute vor Gericht. Den Besitz der Drogen hatte er damals sofort eingeräumt, diese habe er kurz zuvor bei seinem Dealer gekauft.

 

Den Vorwurf, selbst ein Dealer zu sein, konnte der alleinerziehende Familienvater dagegen entkräften. Die Drogen seien lediglich für den Eigenkonsum gewesen – bis zu drei Joints rauche er täglich, versuche dies aber vor seinem Sohn geheim zu halten. Das Bargeld habe er dabeigehabt, weil er als Sozialhilfeempfänger ungern mit Karte zahle, um einen Überblick über seine Finanzen zu behalten. Zudem habe er damals eine größere Nebenkostenrückzahlung erhalten, von der er seinem Kind ein Fahrrad als nachträgliches Weihnachtsgeschenk habe kaufen wollen. „Und Drogen bezahlt man auch nicht unbedingt mit der Karte“, ergänzte sein Verteidiger.

 

Richter Dr. Jan Röleke hatte zunächst noch ein wenig Zweifel an dieser Version, auch weil man bei einer Wohnungsdurchsuchung neben einer Waage auch Stängel alter Pflanzen gefunden hatte. Er ließ sich nach einigen Nachfragen aber doch überzeugen, auch weil auf dem Handy von Marcel K. keine eindeutigen Beweise gefunden wurden, dass dieser ein Drogendealer sein könnte. So blieb nur der Vorwurf des Besitzes der 20,2 Gramm Marihuana übrig. Hierfür wurde der Waldbröler unter Einbeziehung eines weiteren Urteils wegen Beleidigung vom 3. Juni zu einer Gesamtstrafe von 1.050 Euro verurteilt. Sein Handy und die eingezogenen 905 Euro erhielt der 30-Jährige dagegen zurück.

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