BLAULICHT
27-Jähriger entgeht vorerst weiterem Gefängnisaufenthalt
Gummersbach – Zu einer Bewährungsstrafe ist ein Mann am Amtsgericht verurteilt worden – Er zeigte sich geständig - Gefundene Waffen konnten nicht direkt dem Drogenhandel zugeordnet werden.
Von Lars Weber
Fast vier Jahre ist es her, dass David H. (Anm.d.Red.: Name geändert) nach seinem ersten Aufenthalt im Gefängnis wieder in Freiheit leben durfte. Damals bekam er ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung, unter anderem auch für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Nun musste er sich vor dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef am Amtsgericht Gummersbach erneut verantworten. Vorgeworfen wurde ihm der Handel mit Drogen in nicht geringer Menge in einem minderschweren Fall. Auch Waffen sollen mit im Spiel gewesen sein. Da sich letzterer Vorwurf nicht bestätigte, bekommt der geständige 27-Jährige eine Chance, sein Leben weiter zu ordnen.
Laut Anklageschrift soll David H. im Oktober und November 2022 mit Marihuana in Gummersbach Handel getrieben haben. Auf die Fährte gebracht wurde die Polizei durch Aussagen von Nachbarn, denen das Verhalten des Angeklagten und dessen Besucher nicht geheuer waren. Zu diesem Zeitpunkt wohnte der Mann bei seiner ehemaligen Freundin.
Zu einer Durchsuchung der neuen Wohnung des gerade umgezogenen Gummersbachers kam es im Februar des vergangenen Jahres. Dabei fand die Polizei insgesamt rund 86 Gramm der Droge mit einem THC-Wirtstoffgehalt von rund 14,2 Gramm. Die Grenze für die nicht geringe Menge liegt bei Cannabis rechtlich bei 7,5 Gramm. Außerdem fanden die Beamten noch einen Teleskopschlagstock und zwei Baseballschläger aus Leichtmetall. Diese seien dazu dagewesen, „um den Handel abzusichern“, wie es in der Anklageschrift hieß.
Diverse Zeugen – von Nachbarn bis zu Polizisten – waren für den Prozess geladen, zwei Tage hatte Richter Neef angesetzt. Doch nach nur wenigen Minuten ist klar: Die Verhandlung geht schneller über die Bühne, die Zeugen brauchen nicht auszusagen. David H. räumte sämtliche Vorwürfe ein, nur hätten der Schlagstock und die Baseballschläger bei seinen Deals keine Rolle gespielt.
Die Aufklärung dieses Sachverhalts war für das Gericht von höchster Wichtigkeit. Nicht weiter überprüfen ließ sich, wo der 27-Jährige die Gegenstände hatte, als er noch in der Wohnung seiner Ex-Freundin Kundschaft im Hausflur empfing, wie er selbst einräumte. Nach seinem Umzug innerhalb Gummersbachs habe er Kunden nicht mehr in oder vor der Haustür seiner Wohnung empfangen, sondern „nur noch draußen“.
Gefunden wurden die Gegenstände jedoch nicht zum Beispiel in seiner Jacke oder an der Garderobe. Die Baseballschläger befanden sich noch in einem Umzugskarton. Der Schlagstock lag in einer Schublade in der Küche. In einer Schublade darunter befand sich ein Marihuana-Tabak-Gemisch zum Eigenbedarf. Die Drogen zum Verkauf weilten dagegen im Schlafzimmer zusammen mit 400 Euro, die wohl aus dem Handeltreiben stammten.
„Wäre der Schlagstock im Schlafzimmer gefunden worden, würde sich die Situation klarer darstellen“, sagte der Staatsanwalt. So reiche ihm die Beweislage nicht aus, um von Handeltreiben mit Waffen auszugehen. „Dies ist kein typischer Fall dafür.“ Auch die Baseballschläger seien in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen. Dieser Anklagepunkt war damit vom Tisch. „Glück gehabt“, sagte der Staatsanwalt später in seinem Plädoyer.
Dass er für dieses weiter ausholte, lag zum einen an den Vorstrafen des Angeklagten, und zum anderen an dem Auftreten des 27-Jährigen vor Gericht. Acht Einträge sind im Bundeszentralregister vermerkt, gut die Hälfte davon hat mit Drogen zu tun. Wenig verwunderlich, schließlich erzählte der Angeklagte selbst, dass er bereits mit zwölf Jahren angefangen hatte, Marihuana zu konsumieren – und dies bis auf eine kurze Phase um seinen 18. Geburtstag herum auch bis heute noch tut.
Er wisse, dass er Probleme habe. Den Konsum von Alkohol habe er bereits eingestellt, den Kontakt zum alten Bekanntenkreis gekappt, seine Ernährung umgestellt. Gerade arbeitete er daran, auch wieder beruflich Fuß zu fassen. Der tägliche Joint, der gehört aber noch dazu. Aber auch das soll bald der Vergangenheit angehören.
Der aufgeräumte Auftritt des 27-Jährigen hinterließ Eindruck, sodass die Staatsanwaltschaft ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung forderte, verbunden mit der Betreuung durch die Bewährungshilfe und Besuchen bei der Suchthilfe der Caritas, die den Therapiebedarf feststellen soll. „Dies wäre eine Chance, das Ruder noch einmal rumzureißen.“ Die Verteidigung schloss sich den Ausführungen des Staatsanwalts an, beantragte aber höchstens ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung. Dem folgten Richter Ulrich Neef und seine Schöffen. Die Bewährungszeit soll vier Jahre betragen. Sobald die Suchtberatung einen Therapieansatz empfehlen kann, soll dieser als zusätzliche Auflage ins Urteil aufgenommen werden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.