BLAULICHT

41-Jährige Täterin und Opfer zugleich

lw; 17.04.2024, 15:00 Uhr
Archivfoto: OA.
BLAULICHT

41-Jährige Täterin und Opfer zugleich

lw; 17.04.2024, 15:00 Uhr
Waldbröl – Nümbrechterin zu Geldstrafe verurteilt – Sie rief bei telefonischen Lebensberatungen an und gab falsche Zahlungsinformationen an.

Von Lars Weber

 

Lange hat der Fortsetzungstermin im Prozess gegen die 41-jährige Natalia A. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) nicht gedauert. Statt noch einen Zeugen anhören zu müssen, der zum Start des Prozesses Ende März noch unentschuldigt gefehlt hatte, kürzte die Nümbrechterin die Sache ab und bekannte sich in allen Anklagepunkten des Betrugs schuldig. Sie bekam eine Geldstrafe aufgebrummt. Trotzdem: Sowohl die Verteidigung als auch Richter Kevin Haase hoben hervor, dass Natalie A. nicht nur Täterin, sondern auch Opfer ist.

 

Angeklagt war die Frau, im vergangenen Jahr zwischen dem 24. Februar und dem 8. März mehrfach den telefonischen Service von Lebensberatern in Anspruch genommen haben, ohne die dabei entstandenen Kosten zu begleichen (OA berichtete). Dazu soll sie auf einer Online-Plattform für Lebensberatungen zwei Accounts erstellt haben; die dabei angegebenen Personalien habe sie jedoch frei erfunden.

 

Den ersten Account soll die 41-Jährige am Abend des 24. Februar erstellt haben. Bis zum 27. Februar soll sie darüber acht Telefonate mit Lebensberatern geführt haben. Dabei seien insgesamt Kosten in Höhe von über 326 Euro entstanden. Am 1. März soll Natalia A. einen zweiten Account erstellt haben. Dabei habe sie die Kontodaten von Bernhard U. hinterlegt. Bis zum 8. März soll sie über den zweiten Account zehn Gespräche geführt haben, wofür sie rund 238 Euro bezahlen sollte.

 

Zu den Hintergründen schwieg die Angeklagte weiterhin. Aus früheren Akten ging hervor, dass sie zu Beginn der Corona-Pandemie in einer Lebenskrise steckte. Damals wurde sie von ihrem Partner verlassen, hatte zudem Probleme mit ihrer Familie. Auf der Suche nach Rat und Unterstützung landete sie schon damals bei der kostenpflichtigen Lebensberatung.

 

Richter Haase und die Staatsanwaltschaft drängten die Nümbrechterin nach ihrem knappen Geständnis aber auch nicht dazu, weitere Details zu nennen. Dem Geständnis vorausgegangen war ein Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, bei dem unter diesen Umständen die Geldstrafe in Aussicht gestellt wurde.

 

Aufgrund des geringen Einkommens forderte die Staatsanwaltschaft für die einschlägig vorbestrafte 41-Jährige eine Strafe über 400 Euro. Dem Antrag folgte Richter Haase. Der Verteidiger der Nümbrechterin sparte bei seinem Plädoyer nicht mit Kritik an der Lebenshilfe-Agentur. „Da sitzt ungeschultes Personal und zieht den Leuten das Geld aus der Tasche. Wer sich da mehr schuldig macht, sei dahingestellt.“ Richter Haase war ähnlicher Ansicht. Er wandte sich zum Schluss eindringlich direkt an die Angeklagte: „Sie werden Ihre Gründe für ihre Anrufe dort gehabt haben, aber: Die Agenturen wollen Sie nur abziehen, rufen Sie dort nicht mehr an!“

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