BLAULICHT
„…stattdessen schlägt er uns die Köppe ein“
Waldbröl – 39-Jährigem wurde gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen – Er soll mit einem Werkzeug zwei Personen angegriffen haben – Verfahren wird unter Geldauflage vorläufig eingestellt.
Von Lars Weber
Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf. Auch bei zwei Waldbrölern, die sich heute nach einem Streit am Amtsgericht Waldbröl vor Einzelrichter Kevin Haase wiedergefunden haben. Die beiden waren zwar nicht eng befreundet, aber man hat trotzdem Zeit miteinander verbracht, auch mal gemeinsam gegessen – und der Angeklagte Karl I. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) hat dem 42-jährigen Matthias U. auch gerne Schrott verkauft, mit dem er als Hobby handelte, oder Geld geliehen. Im Streit darüber soll der 39-jährige Angeklagte seinem Bekannten und dessen Lebensgefährtin mit einem Werkzeug den Kopf blutig geschlagen haben, weshalb er sich nun wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten musste. Da viele Fragezeichen blieben, kam Karl I. um eine Verurteilung herum.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft traf der Angeklagte vor ziemlich genau einem Jahr am 17. April auf dem Hof von Matthias U. auf ihn und seine Partnerin, auch ein Freund sei mit ihm dort gewesen. Der Angeklagte habe 400 Euro einfordern wollen, die ihm der 42-Jährige schuldete. Im Wohnzimmer sei es zügig zum Streit gekommen, in dessen Verlauf Karl I. zunächst einen Glastisch mit einem Radmutterschlüssel zerstört haben soll, bevor er im folgenden Handgemenge auch die beiden Gastgeber mit dem schweren Werkzeug jeweils am Kopf getroffen haben soll – die Frau an die Stirn, den Mann am Hinterkopf. Beide Treffer hätten Platzwunden zur Folge gehabt. Anschließend sei der Angeklagte hinausgedrängt worden.
Der 39-Jährige hätte nicht gedacht, dass sich die Situation so entwickelt, als er dort eingetroffen war, erinnerte er sich im Gespräch mit Richter Haase. Vor allem Matthias U.‘s Partnerin habe aber sofort „rumgepatzt“, dass er sich nicht dort blicken lassen sollte. Ihm wurde nämlich wenige Wochen früher Hausverbot erteilt von der Frau, unter anderem weil er die Möbel immerzu mit seinen Arbeitsklamotten „einöle“. Karl I. wollte aber sein Geld. Da fiel ihm sein Radmutterschlüssel in die Hände. Weil er kurz vorher an seinem Auto geschraubt hatte, war dieser noch in seiner Tasche. Damit habe er den Tisch zerstört. „Der kam sowieso von mir.“
Allerdings eskalierte die Situation dann zügig. Die Partnerin habe ihn angegriffen, er habe im Reflex das Werkzeug gehoben. Natürlich eilte Matthias U. seiner Freundin zu Hilfe. „Da habe ich nochmal ausgeholt und ihn dabei getroffen.“
Mehr als 1.000 Euro Schulden habe Matthias U. bei ihm gehabt. Als er ihm die 400 Euro gegeben hatte, seien monatliche Raten ausgemacht gewesen. Bekommen habe er nur wenig von dem Geld.
Matthias U. und auch seine Frau sagten aus, dass die 400 Euro schon am nächsten Tag den Besitzer wechseln sollten. „Er hätte nur warten müssen. Stattdessen schlägt er uns die Köppe ein“, so die 43-jährige Waldbrölerin. Die Aussagen des Paars unterschieden sich. Beispielsweise war die Frau aus Sicht des 42-Jährigen direkt involviert gewesen im Gerangel, nachdem das Glas des Tisches „in Millionen Stücke“ zerfiel. „Sie ist Aspergerautistin.“ Da könne sie schnell „auf die Barrikaden“ gehen. Die Waldbrölerin will aber zunächst viel Abstand gehabt haben zu dem Angeklagten, bevor sie auf ihn zukam und direkt geschlagen wurde.
Ein guter Zeuge hätte der Freund des Angeklagten sein können, der die ganze Szenerie „geschockt“ aus einem Sessel verfolgt habe. Im Zeugenstand konnte er sich aber kaum an nennenswerte Details erinnern, die Licht in die Abfolge der Handgreiflichkeiten gebracht hätten.
Schon zwischendurch äußerte Richter Haase seine Einschätzung: „Aus meiner Sicht hat sich der Konflikt hochgeschaukelt“. Allerdings war auch klar, dass die Schläge gegen die Köpfe mit einem schweren Werkzeug nicht ohne Folgen bleiben können. Der Richter, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigerin einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens, wenn er 600 Euro an die Staatskasse zahlt und Matthias U. seine Schulden erlässt. Karl I. willigte ein.
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