Bergneustadt – Die Verwaltung hat einen externen Dienstleister zur Bestandsaufnahme der Vierbeiner beauftragt.
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Bergneustadt eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt voraus, dass die Vierbeiner vom Halter bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Erfahrungsgemäß kommen nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung nach, weshalb aus Gründen der Steuergerechtigkeit im Frühjahr 2026 eine Hundebestandsaufnahme im Auftrag der Verwaltung durchgeführt wird.
Mit der Aufgabe ist die „Firma Springer Kommunale Dienste“ beauftragt, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Die Mitarbeiter sind wochentags in der Zeit von 9 bis etwa 20 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr unterwegs. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Außerdem tragen die Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Bergneustadt ausgestellte Legitimation.
Rückfragen zur Anmeldung unter Tel.: 02261/404-215 oder ordnungsamt@bergneustadt.de.
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