BERGNEUSTADT
Informationsveranstaltung zur Windenergie in Bergneustadt
Bergneustadt – Die Stadt lädt am 10. Juni alle interessierten Bürger zu einer Informationsveranstaltung in den Krawinkel-Saal ein.
Auch wenn die Stadt im Genehmigungsprozess der neuen Windenergieanlagen kaum Einfluss besitzt, will Bürgermeister Matthias Thul (CDU) die Bürger frühzeitig über den aktuellen Sachstand, Verfahrensdauer und Verfahrensablauf informieren. Dazu lädt die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger Bergneustadts zu einer Informationsveranstaltung am 10. Juni, 18 Uhr, in den Krawinkel-Saal ein.
Zum Hintergrund: Am 19. Dezember des vergangenen Jahres hat der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln den „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ beschlossen. Damit wurde zahlreiche sogenannte „Windenergiebereiche“ ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Flächen, die für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind und deren Planung und Nutzung durch gesetzliche Vorgaben geregelt wird. In Bergneustadt sind dies im Wesentlichen Flächen um den Beulberg und im Bereich der Sülemicke zwischen den Ortsteilen Wiedenest – Pernze – Belmicke – Attenbach - Wörde.
Der Stadt Bergneustadt wurde nun laut einer Mitteilung aus dem Rathhaus mitgeteilt, dass die „ERG-Gruppe“ den Bau von Windenergieanlagen in Bergneustadt in den ausgewiesenen Windenergiegebieten plant. Dabei ist aktuell der Bau von drei Anlagen in der Sülemicke und einer Anlage am Beulberg beabsichtigt. Die Stadt Bergneustadt ist dabei nicht Genehmigungsbehörde für die Anlagen.
KOMMENTARE
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Ist das wirklich Stand der Rechtslage, dass irgendwelche Investoren/Kapitalisten Windanlagen "ungefragt" aufstellen und ihre Gewinne generieren können, die Anwohnerinteressen bleiben aussen vor? Die eine Anlage auf dem Beul wird den Erholungswert der Region um die Aggertalsperre stark mindern, auch egal?
Stefan Kottmann, 10.06.2026, 12:30 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.