BERGNEUSTADT
E-Scooter sollen von Bergneustadts Spielplätzen verschwinden
Bergneustadt – Bergneustadts Politik plant Verbotszonen auf Spielplätzen und Grünanlagen - Andere Verbote sollen verschwinden.
Von Peter Notbohm
Die einen lieben sie, die anderen hassen sie: E-Scooter. Vor allem bei Jugendlichen sind die Fahrzeuge auf zwei Rädern beliebt, sorgen aber auch für viele Beschwerden. Auch in Bergneustadt wird über die elektrischen Tretroller nun diskutiert. Auf Vorschlag der Stadtverwaltung sollen die E-Scooter zumindest von den städtischen Spielplätzen und Grünanlagen verbannt werden. Eine entsprechende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig an den Stadtrat empfohlen.
Andere Verbote sollen dagegen aufgehoben werden. Skateboarden, das Fahren mit Inlineskatern sowie jegliche Ballspiele (sofern keine gesonderten Flächen hierfür ausgewiesen sind) waren bislang untersagt. Die entsprechenden Passagen wurden von Bergneustadts Politik im Ausschuss nun aber herausgestrichen. Holger Ehrhardt (SPD) sprach von einer Überregulierung. Bürgermeister Matthias Thul (CDU) warnte, dass es immer wieder zu Beschwerden von Eltern komme, deren Kinder unabsichtlich von Bällen getroffen werden.
Erweitert werden sollen auch die Regelungen zu Brauchtumsfeuern. An den Ostertagen 2025 herrschte im Kreisgebiet eine langanhaltende Trockenphase für die Vegetation, sodass der Deutsche Wetterdienst teilweise Waldbrandstufe 4 vermeldet hatte. Viele Osterfeuer waren daraufhin deutlich kleiner als gewohnt ausgefallen (OA berichtete). Aus dem im Frühjahr 2025 empfohlenen Verzicht wird nun ein verbindliches Verbot von Osterfeuern ab Waldbrandstufe 4. „Wir haben leider keine guten Erfahrungen bezüglich des Themas Eigenverantwortung gemacht“, sagte Thul.
Von 80 auf 120 Euro angehoben werden soll das Bußgeld für das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge im öffentlichen Raum. Auch das generelle Verwarnungsgeld bei Regelverstößen ohne Besonderheiten soll von 30 auf 50 Euro angehoben werden. Der Stadtrat entscheidet über die Änderungen kommende Woche.
Geplant ist durch die Verwaltung auch eine neue Sondernutzungssatzung. In den vergangenen Jahren haben neue Werbeformen (mobile Banner, Plakatierungen an Bauzäunen oder kurzfristige Aktionen im öffentlichen Straßenraum) deutlich zugenommen, was von der bisherigen Satzung nicht mehr ausreichend geregelt wurde. Vor allem im Wahlkampf hatten sich die kleineren Parteien über die aktuellen Regelungen beschwert.
Darüber hinaus hat man im Rathaus auch eine deutliche Zunahme unerlaubter Plakatierungen und von Plakatierungen in sondernutzungsrechtlichen „Grauzonen“ festgestellt. Die neue Satzung sollte bereits im nächsten Rat verabschiedet werden, CDU und SPD meldeten aber weiteren Beratungsbedarf an, zumal derzeit keine Wahl anstehe. Die Fraktionen bekommen nun Zeit, Änderungswünsche bis Ende März vorzutragen.