BERGNEUSTADT

Bergneustadts Politik lehnt Feuerwerksverbotszonen ab

pn; 12.12.2025, 16:00 Uhr
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Archivfoto: Michael Kleinjung ---- Die Deutsche Umwelthilfe fordert bundesweit Feuerwerksverbotszonen - In Bergneustadt wird es eine solche in 2025 aber nicht geben.
BERGNEUSTADT

Bergneustadts Politik lehnt Feuerwerksverbotszonen ab

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pn; 12.12.2025, 16:00 Uhr
Bergneustadt - Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe hatte ein Bürger eine Allgemeinverfügung gefordert - Verbotszonen sind aus Sicht des Stadtrats aber nicht durchsetzbar.

Von Peter Notbohm

 

In Bergneustadt wird es an Silvester keine Böllerverbotszonen geben. Eine entsprechende Einwohneranregung auf Erlass einer Allgemeinverfügung hat der Stadtrat mit großer Mehrheit (3 Ja-Stimmen aus CDU, SPD, Grüne, 25 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen) abgelehnt. Die Deutsche Umwelthilfe wirbt bundesweit für Feuerwerksverbotszonen und fordert Bürger auf, entsprechende Anträge bei ihren Kommunen einzureichen.

 

Auf ihrer Homepage schreibt die Deutsche Umwelthilfe, dass sich um die Silvesternacht die Innenstädte regelmäßig in „kriegsähnliche Zonen mit brennenden Balkonen, toxischer Luft und einer bis ans Limit an unzähligen Brandherden kämpfenden Feuerwehr verwandeln“. In Bergneustadt wurden in der Silvesternacht 2022 durch Feuerwerkskörper das Gewächshaus von Blumen Ochel sowie ein angrenzendes Wohnhaus ein Raub der Flammen (OA berichtete).

 

Die Bürgeranregung verwies auf ein Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte aus dem Oktober 2025 im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe, wonach Kommunen verpflichtet sind, besonders brandempfindliche Bereiche zu identifizieren und durch entsprechende Feuerwerksverbotszonen zu schützen. Darunter fallen Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil, Tankstellen sowie Gebäude, in denen leicht entzündliche Materialien lagern. Gemäß der rechtlichen Bewertung wäre um diese Gebäude ein Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern einzuhalten. Laut dem Gutachten drohen demnach haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen für Amtsträger der Kommunen, die dieser Schutzpflicht nicht nachkommen.

 

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Für Bürgermeister Matthias Thul (CDU) steckte in der Einwohneranregung ordentlich Brisanz. Als Privatmann befürworte er den Antrag, als Bürgermeister habe er allerdings eine andere Meinung, sagte das Stadtoberhaupt. Er rechnet damit, dass sich der Bundesgesetzgeber der Thematik bald annehmen wird. Auch in weiteren oberbergischen Rathäusern sollen entsprechende Anträge eingereicht worden sein.

 

In Bergneustadt wäre neben der B55 vor allem die Altstadt mit etwa 25 Straßenzügen von einer Feuerwerksverbotszone betroffen. Auf Nachfrage der UWG sprach Fachbereichsleiterin Claudia Adolfs von keiner erhöhten Gefahr für Bergneustadt. Die sei durchschnittlich hoch wie in jeder anderen Kleinstadt. Der Brand bei Blumen Ochel sei sehr bedauerlich gewesen, bekundete Adolfs, ob er zu verhindern gewesen wäre, könne sie aber nicht beurteilen.

 

Bergneustadts Politik begrüßte Feuerwerksverbotszonen zwar, viele Ratsmitglieder sehen diese aber nicht umsetzbar. „Weder Ordnungsamt noch Polizei haben die Kräfte, um die betroffenen Straßen abzufahren“, meinte Mehmet Pektas (FWGB). Zum selben Ergebnis kam auch Ralf Siepermann (CDU), der ebenfalls fragte: „Wer setzt das durch?“ Daniel Grütz (SPD) sprach davon, dass diese Frage auf Bundesebene generell beantwortet werden müsse.

 

Auch Holger Ehrhardt (SPD) nannte als langjähriges Mitglied der Feuerwehr ein „von oben übergestülptes“ Verbot Mumpitz und warb für Alternativen wie Fackelumzüge: „Solche Zonen leben nicht von Sanktionen, sondern davon, dass sie von den Einwohnern gewollt sind.“ Wolfgang Lenz (AfD) nannte die Forderung „ein künstlich hergestelltes Risiko“ der Umwelthilfe, die dabei nur den Naturschutz im Blick habe: „In 61 Jahren gab es mit dem Haus Ochel nur einen ernsthaften Fall. Das Risiko durch die Idioten, die in den Tagen vor Silvester Mülleimer anzünden, ist deutlich höher.“

KOMMENTARE

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Was für ein Armutszeugnis und welche verschleiernde Begründung für die Ablehnung dieser absolut sinnvollen Anregung! Ja, es wäre gut, wenn der Bundestag einheitliche Regeln für ein Böllerverbot verabschieden würde. Die Festlegung dieser Verbotszonen müsste aber kommunal erfolgen, denn nur hier kennt man die problematischen Bereiche. Aber was ändert ein Bundesgesetz bitte am Personalproblem der Städte und Gemeinden? Oder soll dann die Bundespolizei die Einhaltung sicherstellen? Es ist sehr bequem, die Verantwortung mögichst weit wegzuschieben...

Seb Schäfer, 12.12.2025, 16:16 Uhr
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