ALTER UND PFLEGE

Ich habe einen pflegebedürftigen Angehörigen, und jetzt?

ANZEIGE; 27.09.2019, 16:00 Uhr
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Foto: Frank Schäfer.
ALTER UND PFLEGE

Ich habe einen pflegebedürftigen Angehörigen, und jetzt?

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Oberberg - Hier gibt es Tipps und Hinweise von der Diakonie Oberberg zum Umgang mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Große Familie im Haus, viele helfende Hände vor Ort. Oma und Opa sind kerngesund und immer da für die Enkel. Alle sind zufrieden. Im Hintergrund läuft schöne Musik. Das gibt es leider fast nur im Film.

 

Die Realität sieht meist anders aus: Viele Seniorinnen und Senioren wohnen alleine. Die meisten Angehörigen sind oft aus beruflichen Gründen an andere Wohnorte gezogen. Meist hilft ein Angehöriger, der in der Nähe wohnt und sich um die meisten Belange kümmert. Dies funktioniert dann auch oft Jahre lang.

 

Doch dann ändert sich die Situation: Der Bedarf an Hilfe nimmt stark zu.

Denn viele Angehörige werden im Laufe der Zeit zu Betreuern und Pflegern, zu Hauswirtschaftskräften, Köchen, Finanzverwaltern, Verwaltungsangestellten oder Boten, und meist werden alle diese Aufgaben auch noch in Personalunion übernommen. Das kann sehr anstrengend sein. Zumal das Umfeld des pflegenden Angehörigen nicht immer das nötige Verständnis aufbringt.

 

Der Pflegebedürftige selbst fühlt sich meist einsam, kommt selten aus der Wohnung. Viele frühere Kontakte bestehen nicht mehr. Freunde sind nicht mehr so mobil oder verstorben. Manchmal entsteht die Erwartungshaltung, dass ein bestimmter pflegender Angehöriger immer zur Verfügung steht.

 

Hier ein paar Fragestellungen und mögliche Antworten dazu:

 

Kann die Versorgung des Pflegebedürftigen auf mehrere Schultern verteilt werden?

Wenn in einer Vorsorgevollmacht oder notariellen Vollmacht nicht nur eine einzelne Person aufgeführt wurde, sondern z.B. zwei Personen, dann muss nicht zwangsläufig eine Person Behördengänge oder ähnliches alleine erledigen. Idealerweise gibt es auch eine Patientenverfügung. Diese regelt nicht nur die Vorgehensweise für Ärzte im Sinne des Betroffenen, sondern bewahrt Angehörige vor belastenden Entscheidungen. Bewahrt auch vor möglichen Fehlentscheidungen, die das Gewissen des pflegenden Angehörigen belasten können. Auch sollte nach Möglichkeit hauswirtschaftliche Versorgung, Einkäufe, Arztbegleitungen auf mehrere Personen verteilt werden. Geht dies nicht, wäre externe Hilfe von Nöten. Dafür bestehen bestimmte Voraussetzungen:

 

Sind Voraussetzungen geschaffen, um externe Hilfe einzusetzen?

Dazu muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden. Wenn bereits vor längerer Zeit ein Pflegegrad begutachtet wurde, stellt sich die Frage, ob dieser noch angebracht ist. Ggfls. einen höheren Pflegegrad beantragen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Hilfe ist möglich.

 

Bin ich umfassend über Leistungen der Kranken- / Pflegekasse und Entlastungsmöglichkeiten informiert?

Die zuständige Pflegekasse, ambulante Pflege, Tagespflege, stationäre Pflege, Seniorenberatungsstelle der Stadt berät Sie gerne über mögliche Leistungen. Über ambulante Pflege kann beispielsweise Hilfe zur Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung vor Ort geleistet werden. In einer Tagespflege werden insbesondere soziale Kontakte gepflegt. Stationäre Einrichtungen bieten auch Kurzzeitpflegeplätze an. Die Pflege ist auch dann sichergestellt, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist oder auch mal in Urlaub fahren möchte. Die optimale Versorgung und Entlastung bringt ein Mix aus diesen Angeboten.

 

Weiß ich, wie ich vorgehe, wenn sich der Zustand meines Angehörigen verschlechtert?

Wenn sich der Zustand verschlechtert, sollte ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt werden. Dadurch sind mehr Leistungen durch die Pflegekasse möglich. Wenn sie die Leistungen der Anbieter kennen, können Sie diese entsprechend erweitern. Beispielsweise zusätzlich zur morgendlichen Grundpflege eines ambulanten Pflegedienstes die Leistung auf pflegerische Aufgaben abends erweitern.

 

Habe ich Kenntnis über das Krankheitsbild meines Angehörigen?

Wenn sie über das Krankheitsbild informiert sind, haben sie eher Verständnis für manche ihnen seltsamen vorkommenden Verhaltensweisen. Z.B. wenn der Angehörige nicht das Haus verlassen möchte, weil er inkontinent ist. Wenn ein ambulanter Pflegedienst über optimale Inkontinenz-Materialien berät, könnte dies schon mal sehr hilfreich sein.

 

Habe ich ein schlechtes Gewissen, weil ich Aufgaben von anderen erledigen lasse?

Wenn ja, beachten sie folgendes: Sie können die Pflege nur solange optimal organisieren, wie sie selber ausreichend Kraft, Zeit und Geduld haben. Nutzen sie ihre „Energiequellen“. Kontakte zu Freunden pflegen, Vereinsleben nicht aufgeben. Urlaub mit der Familie ist möglich, wenn das Kurzzeitpflege-Angebot einer stationären Pflegeeinrichtung genutzt wird.

 

Autor:

Frank Schaefer

Pflegedienstleitung Johanniter-Tagespflege

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