BLAULICHT

Betrug mit gefakten Personalien?

ks; 27.03.2024, 13:35 Uhr
Foto: Archiv.
BLAULICHT

Betrug mit gefakten Personalien?

ks; 27.03.2024, 13:35 Uhr
Waldbröl – Eine 41-Jährige Nümbrechterin muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht verantworten.

Krisen gehören zum Leben dazu. Wie Betroffene damit umgehen, ist dagegen ganz individuell. Zu Beginn der Corona-Pandemie steckte auch Natalia A. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) in einer Lebenskrise. Wie der Blick in eine alte Akte zeigte, wurde die heute 41-Jährige damals von ihrem Partner verlassen, hatte zudem Probleme mit ihrer Familie. Auf der Suche nach Rat landete sie bei einer telefonischen Lebensberatung, die kostenpflichtig war – allerdings habe es Ungereimtheiten bei der Bezahlung gegeben. Bereits 2021 wurde die Frau deshalb angeklagt, das Verfahren damals eingestellt. Natalia A. hatte eine neue Anstellung und sich von ihrem Umfeld distanziert – sie schien auf einem guten Weg zu sein.

 

Nun ist die Nümbrechterin erneut angeklagt, musste gestern vor Richter Haase am Waldbröler Amtsgericht Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 41-Jährigen Betrug vor. Natalia A. soll im vergangenen Jahr zwischen dem 24. Februar und dem 8. März mehrfach den telefonischen Service von Lebensberatern in Anspruch genommen haben, ohne die dabei entstandenen Kosten zu begleichen. Dazu soll sie auf einer Online-Plattform für Lebensberatungen zwei Accounts erstellt haben; die dabei angegebenen Personalien habe sie jedoch frei erfunden.

 

Den ersten Account soll die 41-Jährige am Abend des 24. Februar erstellt haben. Bis zum 27. Februar soll sie darüber acht Telefonate mit Lebensberatern geführt haben. Dabei seien insgesamt Kosten in Höhe von über 326 Euro entstanden. Am 1. März soll Natalia A. einen zweiten Account erstellt haben. Dabei habe sie die Kontodaten von Bernhard U. hinterlegt. Bis zum 8. März soll sie über den zweiten Account zehn Gespräche geführt haben, wofür sie rund 238 Euro bezahlen sollte.

 

Bernhard U. ist für die gestrige Hauptverhandlung als Zeuge geladen gewesen; erschienen ist der Mann im Amtsgericht aber nicht. Ausgesagt hat allerdings ein Mitarbeiter des Unternehmens, das Anrufe von Hilfesuchenden zu Beratern vermittelt, dabei unter anderem in den Bereichen Esoterik, Psychologie und Ernährung tätig sei. Der Mann arbeitet laut eigener Aussage im Servicecenter der Online-Plattform. Er erklärte, dass Nutzer bei der Anmeldung nur eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angeben müssten; die Angabe des Namens sei nur bei einer Bezahlung per Lastschrift nötig.

 

Vergangenes Jahr habe der Mitarbeiter am 24. April einen Anruf entgegengenommen und dazu einen Vermerk erstellt. Im Gespräch habe die Anruferin sich als Frau A. vorgestellt und mitgeteilt, dass ein offener Geldbetrag nun beglichen werden würde. Anrufe dieser Art seien nicht unüblich, sagte der Zeuge, der für die Verhandlung extra aus Frankfurt angereist war. Allerdings sei zu der Telefonnummer im System der Name eines Mannes hinterlegt gewesen. Der Mitarbeiter habe den Fall deshalb ans Forderungsmanagement weitergegeben.

 

Natalia A. hat sich zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft gestern nicht geäußert. Sie zog es vor, sich schweigend zu verteidigen. Gegen Bernhard U., der unentschuldigt von der Gerichtsverhandlung fernblieb, verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro. Die Hauptverhandlung soll am 16. April fortgesetzt werden. Dann kann auch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden. Richter Haase empfahl der Frau allerdings, von ihrer Strategie abzuweichen und sich doch noch zu äußern: „Ich bin nicht Ihr Anwalt, aber ich würde Ihnen raten zu kommen.“

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