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Früherkennung bei Kindern: Warum sie so wichtig ist

ANZEIGE; 11.08.2025, 10:00 Uhr
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Foto: AOK Rheinland/Hamburg.
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Früherkennung bei Kindern: Warum sie so wichtig ist

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Oberberg - Bei den U-Untersuchungen U1 bis U9 werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft. Dies ist gerade in den ersten Lebensjahren wichtig, da Kinder in dieser Zeit große Entwicklungssprünge machen.

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Bei den U-Untersuchungen U1 bis U9 werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft. Dies ist gerade in den ersten Lebensjahren wichtig, da Kinder in dieser Zeit große Entwicklungssprünge machen.

 

 

Zeigen sich Auffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder gar Krankheiten, so kann frühzeitig mit einer Förderung oder mit der Behandlung begonnen werden. Die Früherkennungsuntersuchungen sind kostenlos, solange man im jeweils vorgegebenen Zeitfenster bleibt. Wichtig: Zu jeder Untersuchung sollten das gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte des Kindes und der Impfausweis mitgebracht werden. Bei der körperlichen Untersuchung werden zum Beispiel Gewicht, Körpergröße, einzelne Organe, Kopf und Bewegungsapparat unter die Lupe genommen. Überprüft werden auch Grob- und Feinmotorik, soziale und emotionale Kompetenz des Kindes und die Interaktion des Kindes mit den Eltern. Außerdem erhalten Eltern Informationen zu wichtigen Gesundheitsthemen wie Unfallverhütung oder Ernährung.

 

Arztbesuch mit dem Baby: U-Untersuchungen erklärt

 

Vorsorge wird belohnt: AOK-Bonusprogramm für Kinder und Familien

 

Die AOK möchte eine gesundheitsbewusste Lebensweise bei Familien und vor allem bei den Kindern stärken. Um einen attraktiven Anreiz dafür zu setzen, bietet die AOK ihren Mitgliedern entsprechende Bonusprogramme an.

 

Im Rahmen dieser Bonusprogramme sammeln Versicherte mit ihren familienversicherten Kindern gemeinsam Punkte für Vorsorgeleistungen, zum Beispiel die U-Untersuchungen und die Schutzimpfungen. Als Bonus erhalten die Programmteilnehmer entweder eine Sachprämie oder einen Geldbetrag ausgezahlt.

 

Weitere Informationen sowie die Anmeldung zum AOK-Bonusprogramm finden Sie hier: Bonusprogramm AOK-Fit+

 

Die U-Untersuchungen U1-U9:

 

U1 – nach der Geburt

Bei dieser Neugeborenen-Erstuntersuchung wird das Kind – wie bei allen weiteren Untersuchungen – gemessen und gewogen. Zudem wird geprüft, ob lebensbedrohliche Komplikationen vorliegen, die sofort behandlungsbedürftig sind. Arzt oder Ärztin beziehungsweise Hebamme oder Entbindungspfleger kontrollieren unter anderem die Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reflexe und Muskelspannung des Kindes. Es erhält gegebenenfalls Vitamin-K-Tropfen, um einer möglichen Blutgerinnungsstörung vorzubeugen. Gibt es behandlungsbedürftige Erkrankungen und Fehlbildungen des Neugeborenen? In den Tagen darauf werden Tests auf kritische angeborene Herzfehlerangeborene Stoffwechselstörungen und endokrine Störungen wie zum Beispiel Mukoviszidose gemacht sowie ein Hörtest durchgeführt. Bei dieser Erstuntersuchung bekommen Eltern das gelbe Kinderuntersuchungsheft ausgehändigt. Seit Januar 2022 können Eltern die Untersuchungsergebnisse auch in das elektronischen Kinderuntersuchungsheft eintragen lassen. Dieses ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePa).

 

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

Die U2 sollte drei bis spätestens zehn Tage nach der Geburt stattfinden. Falls Sie mit dem Baby dann bereits zu Hause sind, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin in einer kinderärztlichen Praxis. Noch nicht durchgeführte Untersuchungen der U1 können nun nachgeholt werden. Neben der Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Erkennen einer behandlungsbedürftigen Gelbsucht. Eltern erfahren, was für die gesunde Entwicklung des Babys wichtig ist, und erhalten Informationen zu Unterstützungsangeboten vor Ort wie Eltern-Kind-Hilfen oder Frühe Hilfen. Das sind niedrigschwellige Angebote, die sich vor allem an Familien in belasteten Lebenslagen richten. In Anspruch nehmen können Eltern diese Hilfen ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. Frühe Hilfen können zum Beispiel eine Beratungsstelle vor Ort, die Unterstützung durch eine Familienpatin oder eine Familienhebamme sein. Weitere Themen der U2 sind Stillen, Ernährung und die Versorgung des Kindes mit Vitamin D zur Vorbeugung von Rachitis und Fluorid für die spätere Zahnhärtung und Kariesprophylaxe.

 

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche

Bei der U3 wird unter anderem darauf geschaut, ob das Baby in Bauchlage den Kopf halten kann und wie aufmerksam es in nahe Gesichter guckt. Per Ultraschall werden die Hüftgelenke untersucht. Eltern bekommen Tipps, was sie machen können, wenn das Baby sehr viel schreit. Informiert wird auch über Impfungen.

 

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

Die Ärztin oder der Arzt achtet vor allem darauf, ob sich das Baby körperlich und geistig altersgerecht entwickelt – zum Beispiel, wie es sich bewegt. Es wird kontrolliert, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) groß genug ist, damit der Schädel weiterhin ohne Probleme wachsen kann. Spätestens bei der U4 gibt es die ersten Impfungen. Die Sprachentwicklung ist ein wichtiges Thema.

 

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

Auch bei dieser Untersuchung wird darauf geachtet, ob es Entwicklungsverzögerungen oder -risiken gibt. Die Augen werden untersucht, um frühzeitig Hinweise auf Sehstörungen zu bekommen. Weitere Themen sind Schutzimpfungen, Ernährung und Verdauung, Unfallverhütung, Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes, Verhalten beim Schreien und die Vermeidung von Schlafstörungen sowie die Mundhygiene. Untersucht werden außerdem Mundhöhle, Kiefer und Nase des Kindes auf Verletzungszeichen und fehlenden Mundschluss.

 

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)

Das Kind hat mittlerweile einen deutlich größeren Bewegungsradius und viel Neues gelernt. Untersucht werden die Organe und Sinnesorgane, besonders die Augen, die Motorik, das Sprachverhalten und die Interaktion zwischen Eltern und Kind. Wer Bedenken hat, dass sich das Kind nicht altersgerecht entwickelt, sollte dies dem Arzt oder der Ärztin unbedingt mitteilen.

 

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)

Es wird geprüft, ob das Kind einfache Wörter und Sätze versteht. Gefragt wird auch nach dem Verhalten des Kindes in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern. Spätestens jetzt sollte die zweite Impfung gegen Masern, Röteln, Mumps und Windpocken nachgeholt werden, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen.

 

U7a – 34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)

Neben Entwicklungsauffälligkeiten achtet der Arzt oder die Ärztin bei der U7a besonders auf die Zahn- und Kieferentwicklung und macht auf das Angebot der zahnärztlichen Früherkennung für das Kind aufmerksam. Dazu gehört die Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Untersucht werden zudem Mundhöhle, Kiefer und Nase des Kindes und zwar auf Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut, eine Kieferanomalie, auf Verletzungszeichen, fehlenden Mundschluss und behinderte Nasenatmung. Auch Impfungen, Erkennung von Sehstörungen, Sprachentwicklung, gesunde Ernährung, Bewegung und Maßnahmen zur Unfallverhütung sind Inhalt dieser Vorsorgeuntersuchung.

 

U8 – 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)

Auch bei der U8-Untersuchung wird auf ein Angebot für die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung hingewiesen. Zudem geht es um das Seh- und Hörvermögen sowie körperliche Beweglichkeit. Weitere Themen sind soziales Verhalten und Eigenständigkeit des Kindes.

 

U9 – 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)

In der letzten U vor dem Schuleintritt wird vor allem auf die Sprachentwicklung geschaut.

 

Zusätzlich bietet die AOK Rheinland/Hamburg zwei weitere U-Untersuchungen an.

 

U10 – 8. bis 9. Lebensjahr

Die Untersuchung U10 dient vor allem dazu, Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen Ihres Kindes zu erkennen. Diese können das Verhalten (zum Beispiel ADHS), die Motorik oder das Verständnis für bestimmte Dinge betreffen (zum Beispiel Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche). Aber auch eine körperliche Untersuchung findet statt.

 

U11 – 10. bis 11. Lebensjahr

Im Mittelpunkt steht das Erkennen von Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Dazu zählen zum Beispiel Schulleistungsstörungen oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten Ihres Kindes. Der Arzt weist Sie auf Bewegungs- und Sportförderung hin.

 

Es ist wichtig, dass Eltern darauf achten, alle U-Untersuchungen unbedingt wahrzunehmen und sie auch in den jeweiligen Altersspannen stattfinden zu lassen. Für die Früherkennung und Behandlung möglicher Krankheiten gibt es oft nur bestimmte Zeitfenster. Zur Sicherheit sollten Termine in der kinderärztlichen Praxis deshalb immer möglichst frühzeitig ausgemacht werden.

 

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Vorsorgeuntersuchung für Kinder | AOK

 

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