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Gegendarstellung zum Artikel „Polizisten bei Verkehrskontrolle angegriffen“

Red; 8. Aug 2014, 19:18 Uhr
Oberberg Aktuell
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Gegendarstellung zum Artikel „Polizisten bei Verkehrskontrolle angegriffen“

Red; 8. Aug 2014, 19:18 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell ist rechtlich zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtet - unabhängig vom Wahrheitsgehalt.
Artikel „Polizisten bei Verkehrskontrolle angegriffen“

"In obigem Artikel vom 21.6.2014 werden falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die der Korrektur bedürfen.

Es wird behauptet, dass sich ein unter Drogeneinfluss stehender, 21-jähriger Autofahrer wenig kooperativ zeigte und gemeinsam mit seiner Mitfahrerin zwei Polizisten attackierte.
Richtig ist, dass der fragliche 21-Jährige zunächst alle Maßnahmen der Polizei im Rahmen der Verkehrskontrolle unterstützte, obwohl er dazu nicht verpflichtet war und sich erst in dem Moment unkooperativ zeigte, als von ihm verlangt wurde, vor Zeugen zu urinieren. Ferner ist richtig, dass an dem Vorgang drei Polizisten beteiligt waren.

Ferner wird behauptet, dass man ihm mitgeteilt hatte, dass im Falle der Verweigerung eine Blutprobe angeordnet würde woraufhin er die Polizisten angriff.
Richtig ist, dass als Reaktion auf die Weigerung, auf offener Straße eine Urinprobe abzugeben, zunächst versucht wurde, den 21-Jährigen zu provozieren, um eine Festnahme zu rechtfertigen. Richtig ist ferner, dass der 21-Jährige sich zuvor über seine Rechte fernmündlich informierte, als er kurz danach gefesselt auf den Boden gestoßen und mit Reizgas besprüht wurde. Ein Angriff seinerseits fand nicht statt und war aufgrund der Fesselung auch unmöglich. Da das Telefongespräch nicht beendet war, hörte der Gesprächspartner die gesamte Aktion mit.

Im Weiteren wird behauptet, dass die 48-jährige Mitfahrerin ebenfalls auf die Beamten einschlug.
Richtig ist, dass die 48-Jährige die Beamten aufforderte, den Einsatz von Reizgas zu unterlassen, woraufhin sie ebenfalls mit Reizgas besprüht wurde. Als sie auf ihre Lungenkrebserkrankung hinwies, wurde ihr nochmals gezielt in den Rachen gesprüht.

Auch wird behauptet, dass sich ein Polizist im Rahmen der Auseinandersetzung leichte Verletzungen zuzog.
Richtig ist, dass diese Verletzungen auf den unkontrollierten Reizgaseinsatz seiner Kollegen zurückzuführen ist. Ein hinzugerufener Rettungswagen behandelte zunächst die Polizisten und erst dann die 48-Jährige mit Atemnot, die dann zurückgelassen wurde, während der 21-Jährige auf die Wache verbracht wurde.

Es wird behauptet, dass gegen beide Fahrzeuginsassen Strafanzeige erstattet wurde.
Richtig ist, dass gegen die Polizisten ebenfalls Strafanzeige durch den Ohrenzeugen persönlich erstattet wurde, wobei die Polizisten auf der Wache erst nach einem längeren Wortwechsel dazu bereit waren, die Anzeige aufzunehmen.
Richtig ist ferner, dass aufgrund dieser Weigerung eine weitere Strafanzeige auf der Wache wegen des Versuchs der Strafvereitelung im Amt gestellt wurde.

Abschließend wird behauptet, dass sich der 21-Jährige der Blutentnahme unterziehen musste.
Richtig ist, dass ihm das Blut gegen seinen Willen, unter Verletzung seiner Grundrechte und durch Einsatz von Drohungen durch den leitenden Polizisten ohne richterliche Anordnung abgenommen wurde. Das Ergebnis der Blutprobe lag bis zum Erscheinen des Artikels nicht vor."

Larissa Martens-Polat, Marienheide

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