Archiv

Gericht: Stücker hat Neutralitätsgrundsatz verletzt

nh; 12. Oct 2017, 16:40 Uhr
Oberberg Aktuell
ARCHIV

Gericht: Stücker hat Neutralitätsgrundsatz verletzt

nh; 12. Oct 2017, 16:40 Uhr
Wiehl - Das Verwaltungsgericht Köln hat Bürgermeister Ulrich Stücker per Eilentscheidung untersagt, seine persönliche Auffassung zum mittlerweile abgesagten AfD-Parteitag zu veröffentlichen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat Wiehls Bürgermeister Ulrich Stücker heute in einer Eilentscheidung untersagt, seine persönliche Auffassung zum mittlerweile von der AfD abgesagten Landesparteitag der nordrhein-westfälischen Alternative für Deutschland weiter zu veröffentlichen, soweit dies in seiner Funktion als Bürgermeister geschehe. Hierin sah das Gericht eine Verletzung des Neutralitätsgrundsatzes. „Da ich mich an Recht und Gesetz halte“, sieht sich Stücker dazu gezwungen, seine gestrige Erklärung (OA berichtete) nicht weiter zu veröffentlichen und die Presseerklärung vom 29. September entsprechend anzupassen (Hier geht es zur überarbeiteten Presseerklärung auf der Seite der Stadt Wiehl).
WERBUNG