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Kreis gewinnt „Rettungswachen-Prozess“

Red; 21. Jun 2017, 15:45 Uhr
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Kreis gewinnt „Rettungswachen-Prozess“

Red; 21. Jun 2017, 15:45 Uhr
Oberberg – Das Oberlandesgericht Köln hat den Rechtsstreit um den Bau von Rettungswachen in Reichshof-Wehnrath und in Wipperfürth zugunsten des Oberbergischen Kreises entschieden und festgestellt, dass ihm Schadenersatz zusteht.
Der Oberbergische Kreis hatte Ende Juni 2012 ein Unternehmen für Projektentwicklung mit der Planung und schlüsselfertigen Errichtung der Rettungswachen in Reichshof-Wehnrath und in Wipperfürth beauftragt. Vertraglich vereinbart war, dass die Rettungswachen Mitte September 2013 (Wehnrath) beziehungsweise November 2013 (Wipperfürth) schlüsselfertig an den Kreis übergeben werden. Als sich die Bauarbeiten immer weiter verzögerten, kündigte der Kreis die Verträge und reichte Klage ein (OA berichtete).

Nachdem die Klage vom Landgericht Köln zunächst als unbegründet abgewiesen wurde, legte der Kreis Berufung ein – und blickte dem Ausgang des Verfahrens seit einer Einschätzung des Richters, die dieser im Mai abgab (OA berichtete), optimistisch entgegen. Zu Recht, wie sich nun zeigte: Das Oberlandesgericht Köln gab heute bekannt, dass im Rechtsstreit um den Bau der zu Gunsten des Oberbergischen Kreises entschieden wurde. Der 11. Zivilsenat hat die Feststellungsklage als zulässig und die fristlosen Kündigungen und Auftragsentziehungen als gerechtfertigt angesehen, weil ein wichtiger Grund vorgelegen habe, und damit die Vorgehensweise des Kreises bestätigt. Das Vertrauen des Kreises darin, dass die beklagte Firma den Ausfall eines Subunternehmers noch würde auffangen können, sei, wie der Vorsitzende des Senats Wolfgang Heidemann bereits in der mündlichen Verhandlung erläutert hatte, aufgezehrt gewesen.

Damit hat das Gericht festgestellt, dass das beklagte Unternehmen verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten. Dessen festzustellen, sei dagegen nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen, so das Oberlandesgericht Köln. Der Kreis schätzt den eingetretenen Schaden und die Mehrkosten auf über 600.000 € für die Rettungswache Wehnrath und auf über 800.000 € für die Rettungswache Wipperfürth. Ob dieser Betrag zutrifft, muss nun geklärt werden.

„Der Oberbergische Kreis freut sich über das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln. Der schon nach der mündlichen Verhandlung vom 10. Mai geäußerte Optimismus war damit voll berechtigt. Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg, die durch die Vertragsverletzung des Auftragnehmers entstandenen Mehrkosten beim Bau der Rettungswachen in Wipperfürth und Wenrath ersetzt zu erhalten“, freute sich Dr. Christian Dickschen, Rechtsdezernent des Oberbergischen Kreises, über das Urteil.
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