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Regeln zum Martinsfeuer
Hückeswagen Demnächst beginnt wieder die Zeit der Martinsfeuer - Hierzu gibt es einige Regeln zu beachten, auf die das städtische Ordnungsamt hinweist.
In der Zeit zwischen Samstag, 5. November, und Freitag, 11. November, ist es erlaubt, ein Martinsfeuer abzubrennen, allerdings muss dieses zwei Wochen vorher schriftlich beim Ordnungsamt angemeldet werden. Außerdem muss ein Lageplan, in dem der Abbrennort des Feuers eingetragen ist, vorliegen. Das erforderliche Formular sowie weitere Informationen, wie zum Beispiel zu den Schutzabständen zu Gebäuden, ist auf der städtischen Homepage www.hueckeswagen.de unter dem Stichwort Brauchtumsfeuer zu finden.Wer ein unangemeldetes Feuer abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Mit Kontrollen muss gerechnet werden.