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Urlaub für Arbeitslose – erst anmelden, dann fliegen

Red; 8. Jun 2016, 12:48 Uhr
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Urlaub für Arbeitslose – erst anmelden, dann fliegen

Red; 8. Jun 2016, 12:48 Uhr
Oberberg – Sonne, Sand und Meer sind bis zu drei Wochen unproblematisch – Allerdings müssen die Pläne mit der Arbeitsagentur abgestimmt sein.
Mit Beginn der Urlaubszeit stellt sich für Arbeitslose häufig die Frage, ob sie einen – oft vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gebuchten – Urlaub antreten können oder ob die Urlaubsreise storniert werden muss, damit ihnen weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt werden kann. Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten für Arbeitslose tatsächlich nicht, es besteht also kein Rechtsanspruch auf bestimmte Urlaubstage, so die Arbeitsagentur. Dennoch müssten Arbeitslose nicht auf ihren Urlaub verzichten.  Die Agentur für Arbeit könne einer Urlaubsreise bis zu einer Dauer von drei Wochen zustimmen, wenn in dieser Zeit aller Voraussicht keine Vermittlung in Arbeit erfolgen könne, hieß es. Für maximal drei Wochen der Urlaubsreise wird dann das Arbeitslosengeld weiter gezahlt.


Etwas anders sieht es aus, wenn Arbeitslose, besonders ausländische Arbeitnehmer, längere Urlaubsreisen in ihre Heimatländer antreten wollen, weil sich eine so lange Reise für drei Wochen nicht lohnt. Unproblematisch ist dies, solange der Urlaubszeitraum sechs Wochen nicht überschreitet.  Allerdings werden ab der vierten Woche keine Leistungen mehr gewährt. Beabsichtigt der Arbeitslosengeldempfänger dagegen von vornherein, länger als sechs Wochen zu verreisen, hat dies zur Konsequenz, dass Arbeitslose für den gesamten Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhalten.

Allen Arbeitslosen mit Reiseplänen rät die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, rechtzeitig vor Antritt des Urlaubs zur Kontaktaufnahme.  Werde die Urlaubsreise ohne vorherige Zustimmung der Agentur für Arbeit angetreten, verlören Arbeitslose ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer ihrer Abwesenheit.  Eine Weitergewährung von Arbeitslosengeld sei dann erst wieder ab dem Tag der erneuten persönlichen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit möglich.

  
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