Archiv

Ferienarbeit für Jugendliche? Ja, aber bitte ohne Risiko

lp; 3. Jul 2015, 05:45 Uhr
Bild: privat --- Gefährliche Jobs sind tabu.
ARCHIV

Ferienarbeit für Jugendliche? Ja, aber bitte ohne Risiko

lp; 3. Jul 2015, 05:45 Uhr
Oberberg - Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln stellt klar: „Gefährliche Jobs und Akkordarbeit sind tabu!“
Für Schüler im Oberbergischen haben vor wenigen Tagen die Sommerferien begonnen, und viele nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld mit Ferienarbeit aufzubessern. Dabei sollten Eltern, Jugendliche und Arbeitgeber nicht außer Acht lassen, dass Akkordarbeit und Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen Faktoren, wie zum Beispiel Lärm, sowie gefährliche Arbeiten, zum Beispiel an einer Kreissäge oder in Kühlhäusern, grundsätzlich verboten sind. Zu den erlaubten Tätigkeiten gehören einfache und für Jugendliche geeignete Arbeiten, darunter Telefondienste, Zeitungaustragen oder Gastronomie.

Außerdem gelten unterschiedliche Bestimmungen für verschiedene Altersgruppen der Jugendlichen. So ist die Arbeitszeit von Jugendlichen ab 13 Jahren auf zwei Stunden täglich an maximal fünf Werktagen in der Woche begrenzt. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie Nachhilfe, Babysitten oder Zeitungaustragen.


Bei Jugendlichen ab 15 Jahren sind bis zu vier Wochen Ferienarbeit im Jahr erlaubt. Diese können auf verschiedene Schulferien aufgeteilt werden. Außerdem darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden betragen. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden beträgt die vorgeschriebene Pausenzeit mindestens 30 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden haben die Schüler einen Anspruch auf mindestens 60 Minuten Ruhepause.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr ist die Beschäftigung von Jugendlichen grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es hierzu eine Reihe von Ausnahmeregelungen, unter anderem für das Hotel- und Gaststättengewerbe, für Heil-und Pflegeberufe, für Familienhaushalte oder für die Beschäftigung von Jugendlichen über 16 Jahre in mehrschichtigen Betrieben.

Die Schüler sind sowohl während ihrer Ferientätigkeit als auch auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle gesetzlich unfallversichert. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe der Bezahlung. Bei weiteren Fragen kann man sich an den Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört, wenden.
  
WERBUNG