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Bankkunden können Bearbeitungsgebühren auch noch bei Altverträgen zurückfordern

Red; 8. Nov 2014, 10:00 Uhr
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Bankkunden können Bearbeitungsgebühren auch noch bei Altverträgen zurückfordern

Red; 8. Nov 2014, 10:00 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Heute geht es um das Bearbeitungsentgelt für Privatkredite.
Von Rechtsreferendarin Julia Reinert

Wie wir in dieser Rubrik am 26. Juli 2014 bereits berichteten, hat der Bundesgerichtshof im Mai 2014 entschieden, dass Bank-Klauseln, die einmalige Bearbeitungsentgelte bei Privatkrediten vorsehen, unwirksam sind. Kunden, die ein solches Bearbeitungsentgelt an ihre Banken gezahlt haben, können dieses zurückfordern.

Doch gilt dies auch für Altverträge? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof kürzlich. Er hatte über zwei Fälle zu entscheiden, in denen die Kredite bereits im Jahre 2006 bzw. 2008 abgeschlossen wurden. Die Kläger forderten die gezahlten Bearbeitungsentgelte von ihren Banken zurück. Die Banken lehnten die Rückzahlung ab und beriefen sich auf Verjährung.

Grundsätzlich verjähren Ansprüche auf Rückzahlung eines zu Unrecht gezahlten Betrages drei Jahre nachdem der Betroffene von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Ab diesem Zeitpunkt kann er keine Zahlung mehr verlangen. Die Banken stellten sich auf den Standpunkt, dass diese Kenntnis der Kläger bereits bei Abschluss der Kredite vorhanden war. Es reiche aus, dass die Kunden wussten, dass Bearbeitungsentgelte erhoben werden. Die Verjährung wäre demnach bereits Ende 2009 bzw. 2011 eingetreten und die Kläger hätten keine Rückzahlung mehr verlangen können.

Der Bundesgerichtshof gab den Klägern Recht. Mit Urteil vom 28.10.2014 (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14, Pressemitteilung Nr. 153/2014) entschied er, dass auch Kunden, die ihre Kredite vor 2011 abgeschlossen haben, Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte von ihren Banken verlangen können. Erst im Jahr 2011 habe sich eine obergerichtliche Rechtsprechung herausgebildet, nach der entsprechende Rückzahlungsansprüche bestehen. Bis dahin  sei nicht klar gewesen, ob Bearbeitungsentgelte zulässig erhoben werden können. Eine Klageerhebung sei für die Bankkunden aus diesem Grund in der Zeit vor 2011 nicht zumutbar gewesen. Ein Beginn der 3-jährigen Verjährungsfrist vor Ablauf des Jahres 2011 komme daher nicht in Betracht.

Für Altverträge, die vor 2011 abgeschlossen wurden, gilt nun die absolute Verjährungsfrist, die unabhängig von der Kenntniserlangung zu laufen beginnt und 10 Jahre beträgt. Damit können alle Bankkunden, die innerhalb der letzten 10 Jahre einen Kredit abgeschlossen haben, die Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Rückzahlungsansprüche aus den Verträgen, die in 2004 oder später abgeschlossen wurden, verjähren mit Ablauf dieses Jahres.


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