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Inklusion: Kreis würde sich an Verfassungsbeschwerde beteiligen

lo; 3. Apr 2014, 18:07 Uhr
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Inklusion: Kreis würde sich an Verfassungsbeschwerde beteiligen

lo; 3. Apr 2014, 18:07 Uhr
Oberberg - Bei einem Scheitern der Verhandlungen zur Finanzierung der Inklusion wird sich der Kreis einer möglichen Sammelklage anschließen - Kreistag nahm CDU/FDP-Antrag mit großer Mehrheit an.
Sollten die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung bei der Finanzierung der Inklusion, dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern, keinen Kompromiss finden, wird sich der Oberbergische Kreis an einer Kommunalverfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips beteiligen. Mit großer Mehrheit wurde ein entsprechender Antrag, den CDU und FDP im Kreistag eingebracht hatten, verabschiedet. CDU-Fraktionschef Peter Biesenbach forderte die Landesregierung auf, dass sie eine Revisionsklausel akzeptiert, um in regelmäßigen Abständen prüfen zu können, wie sich die Kosten tatsächlich entwickeln.

„Doch dagegen sträubt man sich“, meinte Biesenbach, dem das Angebot des Landes, die Kommunen mit einem zusätzlichen 175-Millionen-Euro-Paket für die nächsten fünf Jahre zu entlasten, viel zu gering erscheint. Nach Berechnungen des NRW-Landkreistages würde beispielsweise die Stadt Bergneustadt 119.000 € bekommen – nicht jedes Jahr, sondern für den gesamten Zeitraum. Auch die SPD schloss sich dem Antrag an: „Als Kreistag sollten wir, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, unsere Verhandlungsposition stärken“, sagte der Fraktionsvorsitzende Ralf Wurth.

Einig waren sich alle darin, dass Inklusion ausdrücklich gewünscht ist, doch dürften die Kommunen nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Eine Klage gegen das Gesetz, das zum 1. August in Kraft tritt, stehe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Debatte, so Jürgen Grafflage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Mitglieder mit Ausnahme von Claudia Hein gegen den Antrag stimmten. Viel Zeit habe man nicht mehr, entgegnete Biesenbach. Am 8. April wolle der Landkreistag seine endgültige Entscheidung fällen, ob er eine Verfassungsbeschwerde empfiehlt. Dies hatte der Städte- und Gemeindebund bereits getan.
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