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34 Monate Haft für Betrug in über hundert Fällen

fj; 19. Sep 2013, 15:25 Uhr
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34 Monate Haft für Betrug in über hundert Fällen

fj; 19. Sep 2013, 15:25 Uhr
Gummersbach – Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wurde heute ein Angeklagter verurteilt, nachdem er sich überraschend geständig gezeigt hat – Die Verhandlung gegen einen Mitangeklagten wird gesondert fortgesetzt.
Gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in 106 Fällen. Dies wurde den beiden Angeklagten bei der heutigen Verhandlung im Amtsgericht Gummersbach vorgeworfen. Über ihren im Frühjahr 2011 gegründeten Onlineshop sollen sie Elektronikartikel zum Verkauf angeboten haben. Zwischen November 2011 und November 2012, so die Anklage, hätten sie zwar in 106 Fällen den Kaufpreis kassiert, die Waren aber nie ausgeliefert.

In einem der Angeklagten traf Richter Ulrich Neef einen alten Bekannten wieder. Der 1984 geborene Thomas L. (Namen von der Redaktion geändert) war bereits wegen Betrugs in mehreren hundert Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dieser erklärte, dass sein Mitangeklagter Dominic K. das Geschäftsmodell für den Onlineshop entwickelt habe. Gemeinsam hätten sie das Projekt in Angriff genommen, Dominic K. als Geschäftsführer, Thomas L. als Angestellter. Die Aufträge nahmen zu, verlässliche Mitarbeiter seien jedoch Mangelware gewesen. „Eigentlich sollte ich mich um die Bestellungen und Rückerstattungen kümmern. Ich musste mich aber immer wieder mit anderen Dingen beschäftigen, sodass ich kaum Zeit für meine eigentlichen Aufgaben mehr hatte. So sind bezahlte Waren nicht versandt worden, das Ganze ist mir schlichtweg über den Kopf gewachsen“, erklärte Thomas L.

Ganz anders stellte sich die Situation für Dominic K. dar. Thomas L. hätte das Konzept für den Onlineshop bereits ausgearbeitet. Für die Umsetzung hätte ihm nur noch ein Geschäftsführer gefehlt, dessen Funktion Thomas L. aufgrund seiner Vorstrafe selbst nicht übernehmen wolle. Dominic K. hätte hier die Chance gesehen, sich neben seinem Mietwagenunternehmen ein zweites Standbein aufzubauen und stellte sich als Geschäftsführer zur Verfügung. Dass bezahlte Waren nicht versandt wurden, hätte er zunächst nicht mitbekommen, da Thomas L. die Unregelmäßigkeiten in den Abläufen vertuschte. Nachdem die Bank die Konten des Unternehmens pfändete und die Kriminalpolizei bei einer Durchsuchung Unterlagen beschlagnahmte, hätte er Thomas L. entlassen. Dieser ließ ihm einen Schuldenburg zurück und ein Unternehmen, dem nur noch der Schritt in die Insolvenz blieb.

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung zeigte sich Thomas L. überraschend geständig. Ihm sei klar, dass Schäden entstanden sind, die durch ihn abgewehrt hätten werden können. Der Staatsanwalt forderte für die eingeräumten Betrugsfälle eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Diesem angedachten Strafmaß kam Richter Neef gemeinsam mit seinen beiden Schöffen nach. Das für Thomas L. keine Bewährungsstrafe mehr in Frage käme, begründete er mit den einschlägigen Vorstrafen: „Erneut haben Sie sich an einem Geschäftsmodell versucht, dass nicht funktionieren kann. Sie haben durch die so günstig angebotene Ware schnell so viel verkauft, dass sie mehr Mitarbeiter gebraucht hätten, um der Nachfrage logistisch nachkommen zu können. Die konnten sie sich aber nicht leisten“, so Neef.

Das Verfahren gegen Dominic K. wird morgen gesondert fortgesetzt. Dann soll sich herausstellen, ob er tatsächlich nur als Strohmann für Thomas L. windige Geschäftsidee herhalten musste.

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