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Dauerarrest als Denkzettel

nh; 4. Sep 2012, 15:50 Uhr
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Dauerarrest als Denkzettel

nh; 4. Sep 2012, 15:50 Uhr
Gummersbach - Zu einer Woche Haft, 100 Sozialstunden und einem Anti-Aggressionstraining wurde heute ein 18-jähriger Gummersbacher verurteilt, der einem 22-Jährigen vor der Diskothek „Nachtengel“ die Nase brach.
Von Nils Hühn

Mustafa K. (Namen wurden von der Redaktion geändert) musste sich heute vor dem Amtsgericht Gummersbach verteidigen. Der 18-jährige Türke, der wegen Schulschwänzens zwei Mal von der Hauptschule verwiesen wurde, war wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Am 7. Januar 2012 kam es in der Engelskirchener Diskothek „Nachtengel“ zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem 22-jährigen Sascha P. Beide wurden anschließend von den Türstehern des Lokals verwiesen. Vor dem Eingang sprachen die beiden Streithähne nochmals miteinander, aber eine Entschuldigung wollte der Geschädigte nicht akzeptieren.

Als der 22-Jährige mit seinen beiden Begleiterinnen gegen 3:30 Uhr mit dem Taxi nach Hause fahren wollte, kam der Beschuldigte noch einmal zurück und wollte erneut mit ihm sprechen. Ohne Vorwarnung schlug er Sascha P. auf die Nase, welche brach. Durch den heftigen Schlag stürzte der stark blutende junge Mann, fiel ins Gebüsch und schlug sich dabei vier Schneidezähne aus. Mustafa K. und sein Begleiter flüchteten. Die hinzu gerufene Polizei konnte den Schläger nicht finden. Der 22-Jährige kam ins Krankenhaus, wo er mehrere Tage stationär behandelt wurde. In einer Operation richteten Ärzte seine Nase und die abgebrochenen Zähne ließ er sich später überkronen.

Mustafa K. gab den Schlag vor Gericht zu, bestand aber darauf, dass er zu dem Zeitpunkt betrunken war und sich nicht mehr an den genauen Tathergang erinnern konnte. Außerdem habe ihm Sascha P. ein „Nachspiel“ auf die vorangegangene Reiberei angekündigt. Im Laufe der Verhandlung, in der Richterin Kirstin Sauter sechs Zeugen vernahm, stellte sich heraus, dass der Angeklagte keineswegs so stark alkoholisiert war. „Sie waren nicht sturzbetrunken und ihre Aktionen waren gezielt“, erläuterte Sauter. Der Staatsanwalt forderte einen Dauerarrest von einer Woche. Die Jugendgerichtshilfe schlug vor, dass bei dem 18-Jährigen Jugendstrafrecht angewandt werden sollte, da er sich erst am Anfang eines Reifeprozesses befinden würde und der derzeit Arbeitslose noch keine Zukunftspläne hätte.

Die Richterin verurteilte Mustafa K. wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu einer Woche Dauerarrest, einem Anti-Aggressionstraining und 100 Sozialstunden. „In dieser Zeit können sie über ihre Taten nachdenken“, begründete Sauter den Denkzettel. Zudem muss er sich bei Sascha P. persönlich entschuldigen. Dass er dies noch nicht getan habe, bemängelte die Richterin besonders, die ihm lediglich zugutehalten konnte, dass er bisher noch nicht strafrechtlich aufgefallen war. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist das Urteil rechtskräftig. Nun droht dem Angeklagten noch eine zivilrechtliche Klage, bei der es um ein mögliches Schmerzensgeld geht. Der Geschädigte hat bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

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