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Bestechungsvorwurf gegen Krankenhaus-Ärzte

db; 17. Jul 2012, 14:28 Uhr
Bild: Martin Hütt --- Gegenn zwei ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses Engelskirchen ermittelt die Staatsanwaltschaft.
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Bestechungsvorwurf gegen Krankenhaus-Ärzte

db; 17. Jul 2012, 14:28 Uhr
Engelskirchen – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ehemalige Mitarbeiter des St. Josef Krankenhauses Engelskirchen – Gummersbacher Chefarzt hatte geklagt.
Von Daniel Beer

Gab es auch im Oberbergischen fragwürdige Geschäfte und Absprachen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern? Dass diese Thematik bundesweit Staatsanwaltschaften beschäftigt, ist nicht neu, entwickelte aber durch einen Beitrag in einem ZDF-Polit-Magazin auch für die hiesige Region Brisanz. Konkret geht es um mutmaßliche Überweisungsprämien für Patienten zwischen Ärzten und Krankenhäusern sowie Honorare für nicht erbrachte Leistungen. So wurde in dem Fernsehbeitrag behauptet, dass es auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen das St. Josef Krankenhaus in Engelskirchen gebe. Diese Behauptung sei nachweislich falsch, so Reinhold Sangen-Emden, Geschäftsführer des Krankenhaus-Trägers Katholische Kliniken Oberberg, auf Nachfrage. „Die Ermittlungen richten sich gegen zwei ehemalige Mitarbeiter“, so Sangen-Emden. Man arbeite jedenfalls konstruktiv mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

Was der Fernsehbeitrag ebenfalls verschwieg: Die Klage wurde bereits im Frühjahr 2010 eingereicht. Geklagt hatte damals der Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen, vertreten durch seinen Vorstand Dr. Walter Schäfer, Chefarzt am Kreiskrankenhaus Gummersbach. Er erklärt, dass einer der Beschuldigten, ein Chefarzt, das Vorgehen offen zugegeben habe, als er Mitglied des Verbandes werden wollte. Statt der Mitgliedschaft gab es eine Anzeige gegen den Mann. „Die Zuweisung gegen Geld ist ein bundesweites Problem“, so Dr. Schäfer.


Zum Hintergrund: Niedergelassenen Ärzten ist es natürlich erlaubt, ein Honorar zu kassieren, wenn sie Operationen auch in Krankenhäusern selbst durchführen. In einigen Fällen seien aber teilweise gar keine Leistungen von den betreffenden Ärzten erbracht worden. Der niedergelassene Arzt habe also nur Geld für die Überweisung in das Krankenhaus bekommen. Gleichzeitig habe das Krankenhaus seine Patientenzahlen in diesem Bereich um das Dreifache steigern können. Schäfer: „Das verstößt gegen das Gesetz und die Berufsordnung.“ Er gehe aber heute davon aus, dass die Praxis in Engelskirchen aktuell nicht mehr angewandt werde.    

Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage erklärt, dauern die Ermittlungen wegen Bestechung gegen die beiden Beschuldigten immer noch an. „Die lange Ermittlungszeit ist nicht ungewöhnlich“, erklärte der zuständige Staatsanwalt Ulrich Bremer. Es sei viel Beweismaterial gesammelt worden, das ausgewertet werden müsse und die rechtliche Frage sei kompliziert. Sogennante Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Krankenhäusern seien zwar zulässig - geprüft werde aber, ob sich das Vorgehen noch im gesetzlichen Rahmen befand.
  
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