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Urteil zum Diesel-Fahrverbot schlägt hohe Wellen

Red; 27. Feb 2018, 14:56 Uhr
Bild: privat --- Dieselautos sind in Verruf geraten und sollen von den Straßen.
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Urteil zum Diesel-Fahrverbot schlägt hohe Wellen

Red; 27. Feb 2018, 14:56 Uhr
Oberberg – Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, spricht die Kreishandwerkerschaft von einem Schock – Auch die IHK fordert Ausnahmeregelungen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Diesel-Fahrverbote sind grundsätzlich zulässig, damit dürfen Kommunen Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen. Konkret ging es zwar erstmal um die Städte Stuttgart und Düsseldorf, die von der Deutschen Umwelthilfe darauf verklagt wurden, ihre Luftreinhaltepläne nachzubessern. Mit der Entscheidung des Gerichts, dass Fahrverbote als Mittel zur Luftverbesserung grundsätzlich zulässig sind, sind diese zukünftig jedoch in jeder Stadt theoretisch möglich, in der die Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. Das ist im Oberbergischen Kreis und seinen Kommunen nicht der Fall. Erste Reaktionen zeigen jedoch, dass das Urteil auch in der Region hohe Wellen schlägt.

„Diesel-Fahrverbote sind ein harter Schlag gegen das Handwerk“, urteilt zum Beispiel die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land. Denn die Deutsche Umwelthilfe hat auch Städte wie Köln und Leverkusen im Visier. „Hier würden Fahrverbote besonders die Handwerker, die bei der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land angeschlossen sind, aufgrund der regionalen Lagen hart treffen“, argumentiert Marcus Otto, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Das Hauptaugenmerk der Kreishandwerkerschaft gelte nun den Ausnahmereglungen, die auch für Handwerker gelten sollten. „Außerdem keimt ein Funken Hoffnung darin, dass die betroffenen Städte ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen sollen. Jedoch überwiegt so kurz nach der Entscheidung der Richter zunächst der Schock“, so Otto weiter. 

Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft fürchtet, dass Fahrverbote ökonomisch schlichtweg unkompensierbar sind und existenzbedrohende Formen annehmen können, da Dieselfahrzeuge den überwiegenden Teil des Fahrzeugbestands in den Betrieben des Handwerks und der Logistik ausmachen. „Ausnahmeregelungen zur Sicherung der Logistik- und Lieferketten in der Wirtschaft sind daher unbedingt erforderlich“, sagt Thomas Kolbe, Sprecher des Verbandes in Nordrhein-Westfalen und fordert von der Automobilindustrie eine rasche Hardwarenachrüstungen auf eigenen Kosten. Dabei müsse die Zielrichtung klar sein: „Gerade der gewerbliche Mittelstand benötigt marktfähige Angebote im Bereich der Elektromobilität“.



Mit „großen Bedauern“ hat auch die Industrie- und Handelskammer Köln, zu der auch der Geschäftsbezirk Oberberg gehört, das Urteil aufgenommen. Denn für die gewerbliche Wirtschaft gebe es derzeit nicht ausreichend Alternativen, um auf die Dieseltechnologie verzichten zu können: „Wir können nicht zulassen, dass ein generelles Diesel-Fahrverbot den Wirtschaftsstandort Köln gefährdet und fordern verlässliche Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Wirtschaft", sagt Ulrich Soénius, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik der IHK Köln. Er fordert, dass Ausnahmeregelungen auch für Lastwagen gelten: Alles andere gefährde nicht nur die Versorgung und Erreichbarkeit der Kölner Innenstadt, sondern bedrohe viele Unternehmen in ihrer Existenz“.

Darüber, wo der Diesel-Skandal in der Region bereits jetzt spürbar ist, berichtete Oberberg-Aktuell am 15. und 16. Februar:


Wo der Dieselskandal spürbar wird – Teil 1
Wo der Dieselskandal spürbar wird – Teil 2

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