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Mindestlohnregelung gilt nicht für Vertragsamateure

Red; 23. Feb 2015, 17:33 Uhr
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Mindestlohnregelung gilt nicht für Vertragsamateure

Red; 23. Feb 2015, 17:33 Uhr
Oberberg – Bei einem Spitzengespräch zwischen Funktionären des Deutschen Fußballbundes, des Deutschen Olympischen Sportbundes und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sind Fakten geschaffen worden.
Wann spielt ein Fußballer für das Gemeinwohl? Wann wird das Kicken zur Arbeit? Arbeiten Fußballer auch in der Halbzeitpause? Was ist mit den Fahrten zu den Spielen? Seit 1. Januar 2015 greift das neue Mindestlohngesetz, es sieht flächendeckend für Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor. Viele Amateurvereine standen vor der Frage: Sind die Spieler Arbeitnehmer? Gilt auch für (Amateur-) Fußballer der Mindestlohn? Welche Ausnahmen existieren für welche Konstellation?

Heute wurden diese Fragen beantwortet. Sie waren Gegenstand eines Spitzengesprächs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin. Ministerin Andrea Nahles hatte sich zum Austausch mit DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel, dem für die Amateure zuständigen 1. DFB-Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch sowie DOSB-Präsident Alfons Hörmann und DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper getroffen.

Die Ergebnisse des Gesprächs seien Meilensteine für den Fußball in Deutschland, teilte der DFB auf seiner Homepage mit. Ministerin Nahles fasste zusammen: "Wir haben Lösungen gefunden. Die Zukunft der Vertragsamateure im deutschen Sport ist gesichert. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen. Für diese Vertragsspieler ist folglich auch dann kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind."

Vertragsamateure fallen also nicht unter das Mindestlohngesetz, und die Ministerin stellte klar, dass dies auch für alle anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Amateursportbereich, die auf Minijobbasis stattfinden, gilt. Für den Bereich der sonst im Verein ehrenamtlich Tätigen, etwa Trainer oder Platzwarte, sagte DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel gegenüber DFB.de: "Auch hier ist zum Teil die Form des Minijobs gewählt worden. Hier ist unsere gemeinsame Empfehlung, darauf in Zukunft zu verzichten und diese Tätigkeit als Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz abzugelten. Dann ist auch in diesem Bereich im Amateursport kein Mindestlohn zu zahlen."

Dr. Rainer Koch sprach von einem guten Tag für den deutschen Amateurfußball und den Fußball insgesamt. "Heute wurden viele Klarstellungen getroffen", so der 1. DFB-Vizepräsident. "Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass dafür das Gesetz gar nicht geändert werden muss. Denn es handelt sich nicht um Arbeitnehmer. Nun ist wichtig, dass die heutigen Klarstellungen deutlich an die Vereine herangetragen werden - so deutlich, dass die Vereine absolute Verlässlichkeit haben.“

  
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