Archiv

Nach Badeunglück: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

fj; 31. Jan 2017, 14:42 Uhr
Archivbild: Das Gumbala.
ARCHIV

Nach Badeunglück: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

fj; 31. Jan 2017, 14:42 Uhr
Gummersbach – Am 22. Januar ertrank ein dreijähriges Mädchen im Gumbala – Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung, ein Anfangsverdacht besteht gegen den Vater des Kindes und eine Gumbala-Mitarbeiterin.
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Gummersbacher Badeland (Gumbala), hat die Kölner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Die Aktenlage, so Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, habe einen Anfangsverdacht ergeben. Im Fokus stehen der Vater des Kindes und eine Bademeisterin.

Das Kind war am Sonntag, 22. Januar, mit dem Vater und zwei Geschwistern zu Besuch im Gummersbacher Schwimmbad. Die Dreijährige war leblos im Freizeitbecken des Bades gefunden worden und einen Tag später in einer Siegener Klinik verstorben. Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Kind ertrank (OA berichtete).
WERBUNG