Gummersbach Im Amtsgericht Gummersbach ist an Weiberfastnacht eingeschränkter Publikumsbetrieb.
Am 7. Februar ist ab 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kein normaler Publikumsbetrieb mehr möglich. Nur unaufschiebbare Anträge werden angenommen. An Rosenmontag bleibt das Gericht geschlossen. In der Zeit von 10 bis 11 Uhr ist ein Eildienst für unaufschiebbare Anträge eingerichtet.
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