SPORTMIX

Ein erster Schritt Richtung Normalität?

lo; 23.02.2021, 12:05 Uhr
Foto: Pixabay --- Tennismatches sind unter gewissen Voraussetzungen wieder möglich.
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Ein erster Schritt Richtung Normalität?

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lo; 23.02.2021, 12:05 Uhr
Oberberg – Die neueste Corona-Schutzverordnung des Landes beinhaltet vorsichtige Lockerungen für den Amateur- und Freizeitsport unter freiem Himmel - Hinsichtlich der Öffnung von Sportstätten wird in den oberbergischen Kommunen unterschiedlich verfahren.

Die Nachricht kam überraschend. Am vergangenen Freitag kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann einige Lockerungen der Corona-Restriktionen an - unter anderem für den Amateur- und Freizeitsport. So erlaubt die seit dem gestrigen Montag gültige Schutzverordnung Aktivitäten auf Sportanlagen unter freiem Himmel, solange dies alleine oder zu zweit geschieht. Größere Gruppen dürfen nur gebildet werden, wenn die Personen demselben Hausstand angehören.

 

Der Landessportbund hat die wichtigsten Eckpunkte der Lockerungen für den Freizeitsport zusammengetragen:

 

  • Alle ungedeckten Sportanlagen können grundsätzlich geöffnet werden.
  • Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben.
  • Zwischen den sich so bildenden Paaren und Einzelsportler*innen, bzw. zwischen sich so bildenden Paaren und Gruppen bzw. zwischen sich so bildenden Gruppen und Einzelsportler*innen bzw. zwischen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.
  • Eine Anleitung eines*r Einzelsportler*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*n ist möglich.


Erlaubt: Tennis-Einzel, Tennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Tischtennis, Tischtennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Lauftraining allein oder zu Zweit mit festem*r Partner*in, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu Zweit mit einem*r festen Partner*in, Kampfsporttraining mit einen*r festen Partner*in, Golf zu zweit


Nicht erlaubt: Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner*innen.

 

Die für die Sportstätten Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.

 

Weitere Details sind hier zu finden.

 

Für Vereine und Aktive ein erster Hoffnungsschimmer nach Monaten des Lockdowns, doch wie gehen die Beteiligten mit den geänderten Rahmenbedingungen um? Die Wocheninzidenz ist in der Region zwar auf einen Wert unterhalb von 70 gesunken, doch von der 35er-Marke, die als Grenze für weitere Reduzierungen der Schutzmaßnahmen gilt, ist man noch ein gehöriges Stück entfernt. Die Verwaltungen handhaben das Thema unterschiedlich oder verweisen, wie zum Beispiel die Gemeinden Marienheide, Engelskirchen und Reichshof, darauf, dass - mit Ausnahme des Schulsports - die Vereine in eigener Verantwortung über die Freigabe und Nutzung der Anlagen entscheiden.

 

In Gummersbach werden die städtischen Freiluft-Sportstätten indes bis auf Weiteres nicht geöffnet. „Angesichts der uneinheitlichen Inzidenz-Entwicklung halten wir diesen Schritt für verfrüht“, teilte Pressesprecher Siegfried Frank mit. Die Gemeinde Nümbrecht prüft den Sachverhalt momentan noch. Laut Bürgermeister Hilko Redenius werde aber präferiert, die Sportplätze unter der Maßgabe, die aktuellen Verordnungen einzuhalten, freizugeben - ohne Umkleiden und Duschen. „Im Sommer haben die Vereine in Nümbrecht wirklich vorbildliche Hygienekonzepte vorgelegt und – soweit uns bekannt – auch verantwortungsvoll umgesetzt. Für uns wäre das jetzt ein erstes Zeichen“, so Redenius. Für die Einhaltung der geltenden Regeln seien die Gruppen selbst verantwortlich.

 

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In Bergneustadt hat bis dato ein Verein nachgefragt, aber noch keine Entscheidung getroffen, wie Gerd Zimmermann, stellvertretender Fachbereichsleiter Bildung, Ordnung und Soziales, berichtete. „Jede Anfrage und Anzeige von sportlichen Aktivitäten wird auf die Kompatibilität mit der Corona-Schutzverordnung hin überprüft“, betonte er. Der Gemeinde Morsbach gehört die Sportanlage des Schulzentrums an der Hahner Straße, die aber nach Auskunft aus dem Rathaus vorerst geschlossen bleiben soll.

 

Mit Ausnahme des "Wheelparks" können die Außen-Sportanlagen, für die die Stadt Wiehl verantwortlich ist, wieder betreten werden. Schilder weisen darauf hin, welche Vorschriften einzuhalten sind. Die Vereine, die ihre Sportstätten gepachtet haben und in Eigenregie betreiben, wurden von der Verwaltung bezüglich des rechtlichen Rahmens informiert, erkärte Stadtsprecher Volker Dick.

 

Für die Sportler in Oberberg ist es ein erster kleiner Schritt zurück zur Normalität. Mit diesem Privileg gilt es verantwortungsvoll umzugehen. Die Kommunen haben die Aufgabe, die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung zu kontrollieren.

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