OBERBERGISCHER KREIS

Mit Videoüberwachung gegen Vandalismus und Diebstahl

ANZEIGE; 22.04.2020, 11:40 Uhr
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Fotos: K + W Sicherheitstechnik.
OBERBERGISCHER KREIS

Mit Videoüberwachung gegen Vandalismus und Diebstahl

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Gummersbach – Wie kann ich mein Haus mittels Videoüberwachung schützen und welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich dabei beachten? Diese und weitere wichtigen Fragen zum Thema moderne Videoüberwachungstechnik beantwortet Ihnen die Firma K+W Sicherheitstechnik.

Von Christina Finsel 

 

Die sinkenden Einbruchzahlen deutschlandweit machen es deutlich: Vorsorge wirkt! Viele Hausbesitzer haben in den vergangenen Jahren in bessere Sicherheitstechnik investiert. Neben der klassischen Einbruch-Meldetechnik ist die Installation moderner Videoüberwachung ein wichtiger Baustein, der Hausbesitzern Schutz vor Vandalismus und Diebstahl bietet.

 

Die Vorteile der Videoüberwachung liegen auf der Hand: Videoüberwachung kontrolliert Schutzbereiche relativ kostengünstig und mit geringem Personaleinsatz. Für potenzielle Täter besteht in diesen Bereichen die Gefahr, erkannt zu werden. So werden viele Straftaten bereits im Vorfeld verhindert und ein Personen- oder Sachschaden entsteht erst gar nicht. Und sollte es dennoch einmal zu einer Straftat kommen, so sorgen die Auswertungen des aufgezeichneten Bildmaterials für eine schnellstmögliche Intervention und oft für eine Überführung des Täters.

 

Doch an welche Regeln muss ich mich beim Einsatz einer Überwachungskamera halten und worauf ist zu achten?

 

Die Firma K+W Sicherheitstechnik aus Gummersbach, seit über 40 Jahren Spezialist für innovative Sicherheitskonzepte für Privathaushalte und gewerbliche Betriebe, beantwortet Ihnen hier die wichtigsten Fragen zum Thema Home Videoüberwachung (rechtliche Quelle: Bußgeldkatalog 2020).

 

Darf ich an meinem Haus eine Überwachungskamera anbringen? 

Grundsätzlich ist es erlaubt, das eigene Einfamilienhaus und Grundstück zu überwachen. So dürfen Sie beispielsweise eine Videoüberwachung anbringen, um Diebe von einem Einbruch abzuhalten oder um mithilfe der Überwachung Beweise zu sammeln, wenn Sie bereits von Vandalismus oder Diebstahl betroffen waren und eine Wiederholungstat befürchten. Aber es ist Vorsicht geboten, denn selbst im privaten Raum müssen verschiedene Gesetze und Rechte vor Anbringung der Überwachungsmaßnahme berücksichtigt werden. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich für die private Home-Videoüberwachung beachten? 

Grundsätzlich dürfen Sie eine Überwachungskamera auf Ihrem Privat-Grundstück oder in Ihrem Haus an beliebiger Stelle anbringen – allerdings nur unter der Maßgabe der folgenden Rechte und Gesetze: 

- Recht auf informationelle Selbstbestimmung 

- Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung 

- Recht am eigenen Bild 

- Strafgesetzbuch (StGB) 

- Landesdatenschutzgesetz 

- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 

 

Die hierbei wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie nur Ihr privates Haus und Grundstück überwachen und weder den angrenzenden öffentlichen Bereich, noch benachbarte Privatgrundstücke oder gemeinsam genutzte Zugangswege filmen. Da grundsätzlich erst einmal jeder das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung hat, kann eine solche Überwachung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Nachbarschaft und Passanten gesehen werden. Ausnahmen sind nur im Einzelfall zulässig, wenn das überwiegende Interesse des Kamerabetreibers die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegt. 

 

Eine weitere Voraussetzung für die Videoüberwachung – auch im privaten Raum - ist, laut Bundesdatenschutzgesetz, die Kennzeichnung der Überwachung. Das bedeutet, dass Sie Personen, die Ihr Haus und Grundstück betreten, über die Überwachungsmaßnahmen in Kenntnis setzen müssen. Eine einfache Lösung ist es, ein Schild mit dem Hinweis aufzuhängen, dass ihr Grundstück videoüberwacht wird. 

Die dabei aufgezeichneten Videos sind unverzüglich zu löschen und auf das allernötigste Maß zu beschränken.

 

Darf ich, wenn ich einen Einbruch gefilmt habe, das Video als Fahndungsaufruf ins Internet stellen? 

Eine Veröffentlichung der Aufnahmen ohne Erlaubnis des Gefilmten greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters ein und ist gesetzlich verboten. Mit einer Veröffentlichung des Filmmaterials würden Sie sich somit strafbar machen. Übergeben Sie das Filmmaterial der Polizei, damit diese den Täter ermitteln kann.

 

Aus was besteht ein Home Videoüberwachungssystem? 

Eine Videoüberwachungsanlage besteht aus mindestens einer Kamera, einem Monitor und einer Aufzeichnungsmöglichkeit, z.B. einem digitalen Aufzeichnungssystem. 

Der Schutz der Bilddaten erfolgt über ein Benutzerrechte-System inklusive Passwortfunktion. 

Weiterhin gibt es die Möglichkeit auch mobil jederzeit live auf das Kamerabild zu schalten - mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Notebook. Unterschiedliche Auflösungsqualitäten ermöglichen die Anzeige der Kamerabilder auch bei schlechtem Internetempfang.

 

Wie kann ich mich sonst noch gegen Einbruch schützen? 

Die Möglichkeiten des Einbruchschutzes sind inzwischen so vielfältig wie die Objekte, die gesichert werden müssen – von modernen Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen, über Video-Türsprechanlagen und biometrischer Identifikation bis hin zur Aufschaltung der Videotechnik auf einen Wachdienst mit ständig besetzter Leitstelle. 

 

Abgestimmt auf Ihre individuelle Anforderung, entwickelt das Team von K+W individuelle Sicherungskonzepte, sowohl für private Haushalte als auch für große gewerbliche Betriebe. Dabei arbeitet K+W herstellerneutral und installiert für Ihr Projekt die jeweils optimalen Produkte. 

 

In seinen Betriebsgebäuden in Gummersbach hat K+W die Ausstellungs- und Seminarräume mit neuesten Sicherheitstechniken ausgestattet. Hier kann sich der Kunde rund um das gesamte Thema „Sicherheit“ von Geschäftsgebäuden bis hin zu Ein- und Mehrfamilienhäusern von entsprechend geschulten Mitarbeitern informieren lassen.

 

 

Sie wünschen konkrete Informationen? 

Sie erreichen uns täglich von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter 02261 2904-0 oder info@kw.de

 

K+W Sicherheitstechnik GmbH 

…mit Sicherheit für Sie da! 

Bunsenstraße 1a 

51647 Gummersbach 

Telefon: 02261 2904-0 

Telefax: 02261 2904-19 

E-Mail: info@kw.de 

Homepage: www.kw.de

 

 

 

 

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