LOKALMIX

Corona-Ticker: Neue Coronaschutzverordnung gilt ab morgen

Red; 03.12.2021, 17:40 Uhr
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Corona-Ticker: Neue Coronaschutzverordnung gilt ab morgen

Red; 03.12.2021, 17:40 Uhr
Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Allgemeinverfügung des Kreises: 3G-Regel und Maskenpflicht in Gottesdiensten - Zwei ältere Menschen verstorben - Inzidenz klettert wieder über die Marke von 400 (AKTUALISIERT).

Heutiger Halt des Impfmobils (11 bis 15 Uhr): MEDICLIN Reha-Klinik in Reichshof-Eckenhagen (Berglandstraße 1). Weitere Informationen zum Impfmobil des Oberbergischen Kreises und zu den Terminen sind auf dieser Seite zu finden.

 

Termine für Booster-Impfungen in den stationären Impfstellen in Gummersbach, Waldbröl und Hückeswagen können hier gebucht werden.

 

3G-Regelung und Maskenpflicht im Gottesdienst (Freitag, 17:40 Uhr)

 

Die Kreisverwaltung hat im Austausch mit den Spitzenvertretern des Evangelischen Kirchenkreises An der Agger, des Kreisdekanats Oberberg und des in diesem Jahr gegründeten Freikirchenforums Oberberg eine über die ab morgen geltende Corona-Schutzverordnung des Landes hinausgehende Regelung für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen beschlossen, zu der das NRW-Gesundheitsministerium bereits seine Zustimmung erteilt hat.

 

Demnach wird eine Maskenpflicht unter anderem auch Sitzplatz sowie eine 3G-Regelung eingeführt, wobei dies in vielen Gemeinden schon zum Standard gehört oder sogar 2G oder 2G plus angewendet wird. Auch mit der größten muslimischen Gemeinde des Kreises in Bergneustadt nahm der Kreis Kontakt auf. Dort habe der Vorsitzende des Moscheeverein, Fetin Karaca, ebenfalls Verständnis für die geplanten Maßnahmen gezeigt und signalisiert, dass diese Regelungen bereits eigenverantwortlich ungesetzt würden.            

 

„Es geht darum Infektionsketten frühzeitig zu verhindern. Gerade mit Blick auf die anstehenden Weihnachtsgottesdienste betrachte ich eine Maskenpflicht und die 3G-Regelung als eine gute Lösung, die bereits in anderen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt wird“, erklärte Landrat Jochen Hagt nach der heutigen Sitzung des Krisenstabs. Die Regelungen gelten ab Montag, 6. Dezember. Details sind einer Allgemeinverfügung des Kreises zu finden. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht übrigens keine besonderen Einschränkungen für Religionsveranstaltungen vor.

 

Katholische und evangelische Kirche betrachten die Impfung als wichtiges präventives Mittel. Sie sei ein  Akt von christlicher Solidarität, sagte Kreisdechant Christoph Bersch. „Der Evangelische Kirchenkreis an der Agger wirbt ebenfalls für das Impfen. In einigen Gemeinden gilt bereits freiwillig 2G. An der anstehenden Impfaktion in Waldbröl wirken wir ganz bewusst mit“,  erklärte Michael Braun, Superintendent des Kirchenkreises An der Agger.

 

 

Schärfere Maßnahmen: Neue NRW-Coronaschutzverordnung gilt ab morgen (Freitag, 16:25 Uhr)

 

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist ab morgen, 4. Dezember, gültig und bereits veröffentlicht worden (siehe hier). Dabei werden die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung werden die Einschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals verschärft.

 

Für Ungeimpfte gilt künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Beschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Der Betrieb von Clubs und Diskotheken wird landesweit untersagt.

 

Aber auch auf Geimpfte und Genesene kommen Einschränkungen zu: In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 – im Oberbergischen liegt der Wert heute bei 417,7 - müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich.

 

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

 

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen

 

Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

 

Diese Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

 

Private Zusammenkünfte in Hotspots

 

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.

 

Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko

 

Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.

 

Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen

 

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauern. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel

 

Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.

 

 

Leichte Entspannung der Situation in den Krankenhäusern (Freitag, 10:15 Uhr)

 

Wie die Kreisverwaltung am Montagmorgen mitteilte, sind eine 88-jährige Frau aus Nümbrecht und eine 86-jährige Waldbrölerin verstorben, die zuvor positiv auf Corona getestet worden waren.

 

Die nach dem gestrigen Fehler der Meldesoftware nicht registrierten Fälle – 140 an der Zahl – finden ihren Niederschlag in der heutigen Statistik. Hinzu kommen 173 neue Fälle, sodass alles in allem 313 zu Buche stehen. Positiv getestet sind momentan 2.017 Menschen (-17), in Quarantäne befinden sich 2.735 (-75).

 

Im Vergleich zum gestrigen Donnerstag müssen neun Oberberger weniger stationär behandelt werden - insgesamt sind es derzeit 36 Menschen. Auf Normalstation befinden sich 25 Patienten (-8), elf werden intensivmedizinisch betreut – drei ohne Beatmung (=), acht müssen beatmet werden (-1). Laut DIVI-Intensivregister sind zurzeit 18 von 80 Intensivbetten in Oberberg nicht belegt.

 

Nach Angaben des Kreises gibt es aktuell fünf Ausbruchsgeschehen (zwei zusammenhängende Infektionen und mehr) in vollstationären Pflegeeinrichtungen, sowohl Bewohner als auch Mitarbeiter sind positiv getestet. Dabei handelt es sich um das Alten- und Pflegeheim Block & Michel in Morsbach, das Dietrich-Bonhoeffer-Haus und das Evangelische Altenheim in Bergneustadt, das Ernst-Christoffel-Haus in Nümbrecht und die Lepperhammer-Wohngemeinschaften in Engelskirchen.

 

Darüber hinaus sind zwei Wohnformen der Eingliederungshilfe (Noh Bieneen in Wipperfürth und der Wohnverbund St. Gertrud in Morsbach) sowie mehrere Schulen von Ausbruchsgeschehen betroffen (zu den Allgemeinverfügungen).

 

Die Lage im Oberbergischen (Stand: Freitag, 3. Dezember/0 Uhr)

(in Klammern: Veränderung zum Stand von Donnerstag, 2. Dezember/0 Uhr)

 

7-Tage-Inzidenz: 417,7 (+37,1)

Fälle seit Beginn der Pandemie (laborbestätigt durch PCR-Test)*: 22.073 (+313)

Aktuell positiv getestet (laborbestätigt durch PCR-Test): 2.017 (-17)

Bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 19.763 (+328)

Verstorben: 293 (+2)

In angeordneter Quarantäne**: 2.735 (-75)

 

*Neue Fälle werden durch das LZG den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt und sich damit zugleich die Inzidenzwerte der betroffenen Tage verändern.

 

**umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne


Positiv getestete Personen in den Kommunen (in Klammern: Zahl vom Vortag)

Bergneustadt: 95 (99)

Engelskirchen: 107 (106)

Gummersbach: 370 (370)

Hückeswagen: 136 (131)

Lindlar: 155 (167)

Marienheide: 153 (150)

Morsbach: 39 (41)

Nümbrecht: 211 (223)

Radevormwald: 127 (113)

Reichshof: 99 (113)

Waldbröl: 154 (150)

Wiehl: 113 (120)

Wipperfürth: 244 (237)

 

Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 14 (14)

 

 

Zwei weitere Menschen verstorben – 313 neue Corona-Fälle (Freitag, 8:00 Uhr)

 

Am heutigen Freitag sind im Oberbergischen zwei weitere Todesopfer im Zusammenhang mit der Pandemie zu beklagen. Dies geht aus den Angaben des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) hervor. Insgesamt sind nun 293 Personen verstorben, die zuvor positiv auf Corona getestet worden waren.  

 

Nachdem gestern wegen eines Softwarefehlers lediglich 101 von 241 positiven PCR-Laborergebnissen an das LZG übermittelt werden konnten, wurden heute 313 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tages-Inzidenz in Oberberg stieg um 37,1 auf 417,7.  

 

Leitindikatoren des Landes zum Infektionsgeschehen (Veränderungen zum Vortag in Klammern):

 

7-Tage-Hospitalisierungsquote (Stand: 3. Dezember/0 Uhr): 4,11 (-0,01)

 

Anteil Covid-19-Patienten an Intensivbetten (Stand: 2.Dezember/12:15 Uhr): 13,48 (+0,22 Prozent)

 

7-Tage-Inzidenz in NRW (Stand: 3. Dezember/0 Uhr): 288,1 (+5,4)

 

 

Hier geht's zum Ticker von Donnerstag, 2. Dezember

 

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