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Monatlich mehr netto in der Tasche

Red; 14.10.2019, 11:06 Uhr
Oberberg Aktuell
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Monatlich mehr netto in der Tasche

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Red; 14.10.2019, 11:06 Uhr
Oberberg - Wer Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2020 berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, wie das Finanzamt Wipperfürth mitteilt.

„Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, sagte Johannes Meyer, stellvertretender Leiter des Finanzamts Wipperfürth. „Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich dann das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung geringer aus.“

 

Um sicherzustellen, dass die Lohnsteuer-Ermäßigung gleich ab Jahresbeginn berücksichtigt wird, sei der Antrag bis zum 31.Januar 2020 einzureichen. Die dafür erforderlichen Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de erhältlich.

 

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Arbeitnehmer können laut Pressemitteilung mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. „Sie müssen also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden“, so Meyer. Wer für das laufende Jahr bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November nachholen.

 

Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird vom Finanzamt auf Antrag ein Freibetrag gewährt, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen, heißt es weiter. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.000 € übersteigen. Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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