LOKALMIX

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Mehr als 20 Betretungsverbote

lw; 06.07.2022, 14:15 Uhr
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Symbolfoto: Gerd Altmann auf Pixabay
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Mehr als 20 Betretungsverbote

lw; 06.07.2022, 14:15 Uhr
Oberberg – Bis jetzt sind über 900 Fälle gemeldet worden – Kreisverwaltung zweifelt an der nachhaltigen Wirkung des Gesetzes.

Von Lars Weber

 

Mit Spannung und Bauchschmerzen, mit Verständnis und Unverständnis, mit Zweifeln und Kopfschütteln: Der Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Land vor rund vier Monaten ist mit sehr unterschiedlichen Emotionen und Meinungen begleitet worden. Ab dem 16. März mussten von der Regelung betroffene Einrichtungen an ihre örtlichen Gesundheitsämter melden, wenn Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen. Diese erste Phase dauerte bis in den April hinein. Schon damals sagte die Kreisverwaltung, dass es einige Wochen dauern wird, bis gegebenenfalls Betretungsverbote ausgesprochen werden würden. Denn jeder gemeldete Fall wurde individuell betrachtet. OA fragte beim Kreis nach, wie der aktuelle Stand ist.

 

Wie viele Meldungen seitens der betroffenen Einrichtungen gab es?

 

Bis heute sind 960 Fälle gemeldet worden. Die meisten ungeimpften Kräfte gab es demnach in der Pflege. Von Einrichtungen in diesem Bereich wurden 398 Menschen gemeldet. Von Krankenhäusern wurden 271 Fälle an das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises gemeldet. Arztpraxen gaben 100 Fälle weiter.

 

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Was ist nach dem Meldeprozess passiert?

 

Die Betroffenen wurden individuell angeschrieben, auf die Nachweispflicht hingewiesen und es wurde ihnen erläutert, welche Möglichkeiten sie haben, die Nachweise zu erbringen, teilt die Kreisverwaltung mit. Diejenigen, die trotz dieser Mitteilung bis Ende Mai keinen Nachweis geführt haben, haben im Anschluss als Einleitung in ein verwaltungsrechtliches Verfahren eine Anhörung erhalten. Die meldenden Einrichtungen sind als Verfahrensbeteiligte ebenfalls gebeten worden, sich zum Sachverhalt zu äußern. „Auf der Basis der Rückmeldungen wird entschieden, ob ein Betretungs- und/oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird oder nicht.“ Faktoren bei der Entscheidung sind unter anderem die Begründungen der Menschen, warum sie sich gegen eine Impfung entschieden haben, vor allem aber auch ihre Position im Betrieb (OA berichtete).

 

Haben sich Betroffene nach den Gesprächen noch impfen lassen?

 

Ja, in diversen Fällen wurden dem Gesundheitsamt im Rahmen des Prozesses noch Impfnachweise nachgereicht, heißt es. Ob dies ursächlich im Zusammenhang mit der Fallbearbeitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht steht, könne aber nicht mit Gewissheit gesagt werden. Auch könne der Kreis keine valide Aussage zur Zahl dieser Impfungen getroffen werden.

 

Wurden Betretungsverbote ausgesprochen?

 

Bis Ende Juni wurden 24 Betretungs- und/oder Tätigkeitsverbote ausgesprochen, teilt der Kreis mit. „Da die Fallbearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, werden weitere folgen.“ Keine Informationen gibt es von der Verwaltung darüber, in welchen Bereichen die Betretungsverbote ausgesprochen wurden. Dies habe systemtechnische Gründe.

 

Wurden Bußgelder verhängt?

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.

 

Was passiert im weiteren Verlauf dieses Prozesses?

 

Die noch offenen Fälle werden systematisch und nach Auswertung der Einlassungen individuell abgearbeitet. Das gleiche gilt für eventuell neu gemeldete Fälle, heißt es aus dem Kreishaus weiter.

 

Wie bewertet der Kreis das Verfahren und die Zahlen?

 

„Das Verfahren hat aufgrund seiner hohen Intensität und der im Landesvergleich überdurchschnittlich hohen Anzahl an Fällen eine erhebliche Mehrbelastung für die Kreisverwaltung verursacht.“ Zudem werde nach jetzigem Stand dieser Passus im Infektionsschutzgesetz, der Paragraf 20a, am 31. Dezember außer Kraft treten. „Die Regierung konnte sich nicht auf eine allgemeine Impfpflicht verständigen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Maßnahme keine nachhaltige Wirkung entfalten kann.“

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