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BDI: TK- und Internet-Überwachung auf Kosten der Wirtschaft unzumutbar
(ots/3.7.2001-23:15) Berlin - "Technisch nicht zu realisieren, kostentreibend und für Datenschützer bedenklich!"
Das sagte Klaus Eierhoff, Bertelsmann AG, Vorsitzender des BDI-Ausschusses Multimedia- und
Telekommunikationspolitik, zum Entwurf einer
Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV). In der Ausschuss-Sitzung in Berlin am Dienstag kritisierte er, dass die Bundesregierung den betroffenen nicht genügend Chancen zur seriösen
Bewertung eingeräumt habe und deshalb der Verordnungsentwurf ohne Folgenabschätzung geblieben sei.
Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte auf der BDI-Sitzung: Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Bedenken der Opposition und der Betroffenen gegen die Verordnung gleichermaßen ignoriere. Die Bundesregierung sehe nicht, dass den Verpflichteten hohe Kosten und
ein nicht unbeträchtliches juristisches Risiko auferlegt würden, ohne dass dem ein entsprechender Erkenntnisgewinn der staatlichen Stellen gegenüberstünde. Krogmann bezeichnete den vorliegenden Entwurf als sicherheitspolitisch und wirtschaftspolitisch verfehlt.
Der BDI forderte eine transparente und offene Diskussion über die TKÜV. Die Bundestags-Anhörung am 5. Juli sei nur ein erster Schritt. So wie sie als Entwurf vorliege, dürfe die TKÜV nicht erlassen werden.
(ots Originaltext: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de)
Telekommunikationspolitik, zum Entwurf einer
Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV). In der Ausschuss-Sitzung in Berlin am Dienstag kritisierte er, dass die Bundesregierung den betroffenen nicht genügend Chancen zur seriösen
Bewertung eingeräumt habe und deshalb der Verordnungsentwurf ohne Folgenabschätzung geblieben sei.
Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte auf der BDI-Sitzung: Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Bedenken der Opposition und der Betroffenen gegen die Verordnung gleichermaßen ignoriere. Die Bundesregierung sehe nicht, dass den Verpflichteten hohe Kosten und
ein nicht unbeträchtliches juristisches Risiko auferlegt würden, ohne dass dem ein entsprechender Erkenntnisgewinn der staatlichen Stellen gegenüberstünde. Krogmann bezeichnete den vorliegenden Entwurf als sicherheitspolitisch und wirtschaftspolitisch verfehlt.
Der BDI forderte eine transparente und offene Diskussion über die TKÜV. Die Bundestags-Anhörung am 5. Juli sei nur ein erster Schritt. So wie sie als Entwurf vorliege, dürfe die TKÜV nicht erlassen werden.
(ots Originaltext: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de)