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Nach Rechtsstreit: 1 Millionen Euro für Marienheide

fj; 19. Dec 2017, 13:08 Uhr
Bild: Fenja Jansen --- (v. li.) Marienheides Bürgermeister Stefan Meisenberg, Kämmerer Simon Woywod und Rechtsanwalt Axel Kafka erläutern den Ausgang des Konzessionsstreits.
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Nach Rechtsstreit: 1 Millionen Euro für Marienheide

fj; 19. Dec 2017, 13:08 Uhr
Marienheide – Das Konzessionsstreitverfahren zwischen RWE und der Gemeinde ist abgeschlossen – RWE wurde zur Fortzahlung der Konzessionsabgaben verpflichtet und musste der Gemeinde rund eine Millionen Euro nachzahlen.
Nach einem rund fünf Jahre währenden Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Marienheide und der RWE-Tochter Innogy durch alle Instanzen gibt es nun eine Entscheidung – und die Gemeinde darf sich kurz vor Weihnachten über Konzessionsabgaben in Höhe von knapp einer Millionen Euro freuen. „Diese Finanzspritze kommt dem Haushalt zugute, was uns auch den finanziellen Spielraum verschaffte, der es möglich machte, die Grundsteuer B zu senken“, freute sich Marienheides Bürgermeister Stefan Meisenberg.

Zum Hintergrund: Im Oktober 2010 war der Stromkonzessionsvertrag zwischen Marienheide und der RWE abgelaufen. Im Verfahren um die Erneuerung des Vertrages setzte sich die AggerEnergie durch, die hierauf das Netz von RWE übernehmen wollte. Die Verhandlungen zur Netzübernahme zwischen RWE und AggerEnergie verzögerten sich jedoch bis 2014, wodurch RWE als Altkonzessionär das Netz weiter betrieb. Ein Jahr nach Verlust der Konzession stellte RWE die Konzessionsabgabezahlungen an die Gemeinde ein und berief sich dabei auf Paragraph 48 des Energiewirtschaftsgesetzes - der Gemeinde ging so eine nennenswerte Einnahmequelle verloren und sie suchte sich rechtlichen Beistand bei der erfahrenen Kanzlei Becker Büttner Held (BBH).



„Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen Konzessionsabgaben vom Altkonzessionär ein Jahr lang in gleicher Höhe weitergezahlt werden, wenn ein neues Unternehmen den Netzbetrieb nicht nahtlos übernimmt. Für die Zeit danach war die gesetzliche Regelung bislang unklar“, erklärte Rechtsanwalt und BBH-Partner Axel Kafka, der die Gemeinde in dem Rechtsstreit beriet, dass die nun getroffene Entscheidung die Rechte aller Kommunen im Falle von Konzessionswechseln stärkt, da eine weiße Lücke geschlossen wurde. Dass RWE zur Zahlung verpflichtet ist, hatte schon das Landgericht Dortmund im August 2015 entschieden. RWE ging in Berufung und der Rechtsstreit ging rund ein Jahr später in die nächste Runde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses folgte dem Urteil der Vorinstanz und lies keine erneute Revision zu, worauf RWE beim Bundesgerichtshof eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegte.

Diese Beschwerde hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Juli zurückgewiesen, womit das Düsseldorfer Berufungsurteil rechtskräftig geworden war. Somit war RWE verpflichtet, der Gemeinde darüber Auskunft zu erteilen, wie viel Strom 2012 und 2013 durch das örtliche Stromnetz geleitet wurde. Diese Menge war Grundlage für die Berechnung der nachträglich zu leistenden Konzessionsabgabe, auf die man sich schließlich außergerichtlich einigte. „RWE hat es bis zum Ende ausgefochten, nun gab es keine andere Möglichkeit für das Unternehmen mehr“, erklärte Kafka. „Auch wenn der Weg lang und mühsam war, hat er sich gelohnt“, freuten sich Kämmerer Simon Woywod und Bürgermeister Meisenberg über die Entscheidung der Gerichte und die damit verbundene Finanzspritze für Marienheide.
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