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Tod nach Prügelei: Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Red; 20. Jan 2011, 12:17 Uhr
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Tod nach Prügelei: Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Red; 20. Jan 2011, 12:17 Uhr
Wipperfürth – Richterin stimmte den Antrag der Verteigung zu - Auch bei der Urteilsverkündung müssen die Zuschauer draußen bleiben.
Zuschauer unerwünscht - hieß es heute bei der Fortsetzung der Verhandlung gegen die mutmaßlichen Täter, die sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Kölner Landgericht verantworten müssen. Im November 2009 starb ein 18-jähriger Wipperfürther, nachdem drei junge Männer auf ihn eingetreten haben sollen (OA berichtete).

Die Verteidiger befürchteten, dass sich die Angeklagten bei ihrer Aussage „gehemmt“ oder „hervortuend“ verhalten könnten, angesichts des großen Medieninteresses und der Zuschauer. Das würde die Justiz bei der Wahrheitsfindung behindern, argumentierte der Verteidiger. Zudem könnten die Medienberichte die Angeklagten „stigmatisieren“. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger sahen keinen Grund dafür, die Öffentlichkeit auszuschließen. Es gebe keine Tatzeugen, die durch die Berichterstattung beeinflusst werden könnten und die Zuschauer könnten die Verhandlung als „Warnung“ sehen. Richterin Ulrike Grave-Herkenrath schloss sich der Argumentation der Verteidigung an. Bis auf die Väter und Mütter der Angeklagten, müssen die Zuschauer draußen bleiben – auch bei der Urteilsverkündung.

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